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Ursula Engelen-Kefer: "EU-Mindestlohnrichtlinie bleibt hinter den Erwartungen zurück"

Archivmeldung vom 30.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ursula Engelen-Kefer (2014), Archivbild
Ursula Engelen-Kefer (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Der Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission für angemessene Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten kommt eigentlich genau zum richtigen Zeitpunkt: Trotz Arbeit steigt die Armut in Europa aktuell und die Problematik wird sich pandemiebedingt weiter verschärfen", betont SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer.

"Um Armut in Europa aber erfolgreich zu bekämpfen, brauchen wir in Europa einen Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Einkommens in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten", so Engelen-Kefer weiter. Der Vorschlag der EU-Kommission bleibt weit hinter dieser Forderung zurück. Der Vorschlag legt weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne.

In Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn bis Mitte 2022 in Trippelschritten auf lediglich 10,45 Euro pro Stunde. "Um Armut im Alter abzuwenden, ist in Deutschland ein Mindestlohn in Höhe von aktuell 13 Euro notwendig", fordert Engelen-Kefer. "Klar ist für uns auch: Er muss jährlich angepasst werden."

Besonders wichtig ist die in dem EU-Richtlinienentwurf vorgesehene Einbeziehung der Tarifparteien sowie die Stärkung der Tarifverhandlungen. Auch hierbei gibt es in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf.

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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