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Verfassungsrichter: EZB handelt verfassungswidrig

Archivmeldung vom 06.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Wer hält in der EU die Zügel in der Hand? Ist es die händewaschende EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, die in der Corona-Hysterie lediglich bewiesen hat, wie völlig unbeweglich und unnötig das von ihre gelenkte Brüsseler Bürokratiemonster ist oder ist es die EZB?

Die Europäische Zentralbank, die mit dem Geld der EU-Bürger schon seit Jahren versucht, sich zum eigentlichen Herrscher in Euroland zu machen? Mit Billionen von Euro kauft sie stetig Staatsanleihen der EU-Staaten auf. Damit macht sie die Länder „gefügig“ und ist inzwischen zu einer politischen Institution geworden, die Wirtschafts- und Haushaltspolitik betreibt. Beides darf sie nicht.

Oder platt gesagt: Mit unser aller Geld kauft die EZB sich politischen Einfluss in den Mitgliedsländern. Und legt gerade noch einmal richtig los: Je mehr Länder unter der Last der Corona-Hysterie ächzen, umso mehr lockt die EZB mit Anleihekäufen. Und irgendwann ist es wie im echten Leben, der Investor bestimmt, wo es langgeht. Die EZB kauft sich politische Macht.

Ganze Klägergruppen haben sich zusammengeschlossen und versuchen, dagegen vorzugehen. Es sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Der Europäische Gerichtshof hat daran allerdings gar nichts auszusetzen und hat eine entsprechende Klage abgewiesen.

Nun war das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es hat heute über die Klagen entschieden und ihnen überwiegend stattgegeben. Die EZB – so die Richter – hätte überhaupt nicht die Kompetenz, eigenständig über den Kauf von Staatsanleihen zu entscheiden. Sie dürfte nur das ausführen, was Ihnen die Gemeinschaft der EU-Staaten auftrage. Die Bundesbank dürfe künftig bei solchen Programmen nur mitmachen, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bliebe. Wenn also die Maßnahmen zur Stabilität des Euro – nur das darf das Interesse der EZB sein – nicht in die Wirtschafts- und Haushaltpolitik der Länder eingreifen, deren Anleihen gekauft werden.

Schlussendlich hat das Gericht der Merkel-GroKo ein vernichtendes Urteil ausgestellt: Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt. Sie hätten wohl nationale Souveränität – auch über die Bundesbank – einfach an die EU weiterdelegiert. Das ist nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar.

Ein gutes Urteil für Deutschland! Bedeutet es doch, dass wir Entscheidungen, welches Land mit wie vielen Billionen Euro „gekauft“ wird, zurück nach Deutschland holen. Dem Verfassungsgericht gehört Respekt gezollt, dafür dass es eine ureigene AfD-Forderung heute endlich umgesetzt hat: Der Bundestag muss entscheiden und nicht die vermeintlich alleinherrschende EZB-Präsidentin Lagarde, die ja von allen Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat gewählt wird.

Die AfD-Bundestagsfraktion forderte zudem auf Basis des Urteils eine Rückabwicklung von Staatsanleihen, für die die gefordete Verhältnismäßigkeit nicht im Nachhinein begründet werden kann. Außerdem verlangt Peter Boehringer, der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, einen sofortigen Stopp des aktuell laufenden Anleihekaufprogramms und eine Regelung, die die monetäre Staatsfinanzierung ohne Auslegungsspielraum generell verbietet.

Quelle: AfD Deutschland


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