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EU kürzt Türkei-Hilfsgelder um 75 Prozent

Archivmeldung vom 18.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Türkei und die Europäische Union. Vereinbar?
Türkei und die Europäische Union. Vereinbar?

Bild: bpb.de

Die EU hat der Türkei für dieses Jahr zugesagte Hilfsgelder drastisch zusammengestrichen. Das geht aus einem Schreiben des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell an das Europäische Parlament hervor, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Als Gründe nannte er den Gasstreit im Mittelmeer und die Militäroffensive Ankaras in Syrien. Borrell schreibt, die EU habe eine weitere Kürzung der sogenannten Vorbeitrittshilfen beschlossen, so dass für 2020 jetzt 75 Prozent der ursprünglichen vorgesehenen Zuweisung gestrichen seien. Nach Angaben aus der EU-Kommission erhält die Türkei in diesem Jahr jetzt nur noch 168 Millionen Euro aus dem sogenannten IPA-Programm für die Heranführung an die Union. 150 Millionen Euro davon fließen in den Bereich Demokratie und Rechtstaatlichkeit, 18 Millionen Euro in ein Programm zur ländlichen Entwicklung, wie die Kommission mitteilte. Mit den Vorbeitrittshilfen will die EU eigentlich den Reformprozess der Beitrittskandidaten unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei liegen aber seit Jahren auf Eis, die EU wirft Ankara einen Abbau der Rechtsstaatlichkeit vor. Entsprechend umstritten sind die Zahlungen, die ursprünglich 3,5 Milliarden Euro im Zeitraum 2014 bis 2020 betragen sollten. Borrell erklärte, schon zuvor habe die EU die Hilfen seit 2017 um insgesamt 1,2 Milliarden Euro gekürzt. Der Außenbeauftragte begründete die neue Streichung mit den aus EU-Sicht unbefugten Gasbohrungen der Türkei vor der Küste von EU-Mitglied Zypern und mit der im Oktober begonnenen Militäroperation der Türkei in Nordostsyrien. Borrell betonte aber, die EU-Hilfe bleibe wegen ihrer Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit relevant. Von den Kürzungen unberührt bleiben die Zahlungen, die die EU im Rahmen des Flüchtlingsabkommens an die Türkei leistet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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