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Polizeigewerkschaft verlangt Grenzkontrollen nach Polen

Archivmeldung vom 18.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundespolizeigewerkschaft fordert die Einführung von "temporären Grenzkontrollen nach Polen". Das schreibt die "Bild" in ihrer Montagausgabe unter Berufung auf einen Brief des stellvertretenden Gewerkschaftschefs Heinz Teggert an Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Darin geht es um illegale Migration über Weißrussland und Polen nach Deutschland. Im dem Brief vom 15. Oktober heißt es: "Seit mehreren Monaten steigen die Zahlen der Aufgriffe nahezu explosionsartig an." Die Zahl der Feststellungen unerlaubter Einreisen an der Grenze zu Polen entspreche "derzeit der Anzahl der Feststellungen von 2013 an der österreichischen Grenze". Nur mit der Einführung temporärer Grenzkontrollen könne die Bundesregierung einem "Kollaps" an den Grenzen wie 2015 "vorbeugen".

Es soll demnach sogar schon vorgekommen sein, dass polnische Behörden Migranten regelrecht "durchwinken", da sie es für "besser" halten, wenn Asylanträge in Deutschland oder Westeuropa stellen als in Litauen oder Polen. Sorge macht sich der Polizeigewerkschafter auch um die Gesundheit der Beamten, "da die SARS COV-2 Infektionen, insbesondere in den Herkunftsländern der Migranten (Irak, Syrien, Jemen, Iran, Afghanistan, usw.), nach wie vor sehr hoch sind und nur sehr selten behördlich erfasst we rden". Hygienevorschriften, wie wir sie in Deutschland und Europa kennen, würden in einem Schleusungsvorgang "selbstverständlich nicht eingehalten, wenn Migranten oftmals eng zusammengepfercht in Zwischenlagern oder Laderäumen von LKW und Transportern transportiert werden". Mindestabstände könnten auch während der anschließenden Bearbeitung der Fälle durch deutsche Polizisten nicht eingehalten werden. "Bei einer Festnahme oder einer erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es zwingen zu unmittelbarem Körperkontakt mit dem polizeilichen Gegenüber."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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