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Prager Gericht: negativer PCR-Test für Wiedereinreise nicht erforderlich

Archivmeldung vom 03.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

In einem am 31. März 2021 ergangenen Urteil erklärte das Prager Gericht die Anforderung für tschechische Bürger, bei der Rückkehr von einer Auslandsreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, für verfassungswidrig. Die Entscheidung des Prager Gerichts wird am Montag, dem 5. April, in Kraft treten. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht in "MTI"

Weiter berichtet das Magazin: "Der Präsident des Prager Gerichts, Aleš Sabol, erklärte dazu: „Auch im Lichte der Bedrohungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist es nicht möglich, auf die grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu verzichten. Das Recht der tschechischen Bürger auf freie Rückkehr in ihre Heimat kann nicht eingeschränkt werden, ohne dass dies absolut notwendig ist.“

Der Richter betonte, dass es gegen die Charta der Grundrechte und Freiheiten verstößt, tschechische Staatsbürger zu zwingen, sich de facto erzwungenermaßen in einem fremden Land aufzuhalten.

Nach Ansicht des Gerichts hat das Gesundheitsministerium nicht nachgewiesen, dass der PCR-Test für Bürger, die in das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, zurückkehren wollen, notwendig ist: „Der Staat darf nicht darauf bestehen, dass man sich einem Test unterziehen muss, bevor man mit seinen Bürgern in Kontakt tritt. Folglich hat die Maßnahme keine Grundlage“.

  • Datenbasis: MTI

Quelle: Unser Mitteleuropa

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