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Verfassungsgericht: Zeugenvernehmung von Snowden in Berlin unzulässig

Archivmeldung vom 12.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Edward Snowden Bild: stereogab, on Flickr CC BY-SA 2.0
Edward Snowden Bild: stereogab, on Flickr CC BY-SA 2.0

US-Whistleblower Edward Snowden muss nicht als Zeuge vor dem NSA-Untersuchungsausschuss vernommen werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Die Klage der Fraktionen der Linkspartei, der Grünen sowie von 127 Abgeordneten und zwei Ausschussmitgliedern sei unzulässig, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig.

Die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Vernehmung von Snowden in Berlin sei "lediglich vorläufig". Sie stelle daher keine rechtserhebliche Maßnahme dar, heißt es weiter in der Begründung.

Grüne und Linkspartei hatten die Klage eingereicht und der Bundesregierung vorgeworfen, kein Interesse an der Aufklärung der globalen Überwachungs- und Spionageaffäre und den Vorgängen um den US-Geheimdienst NSA zu haben. Snowden lebt derzeit in Russland, in den USA besteht gegen ihn ein Haftbefehl.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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