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RKI erklärt Österreich fast komplett zum Risikogebiet

Archivmeldung vom 22.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Virologen greifen noch heute auf Theorien von vor fast 300 Jahren zurück ohne diese jemals richtig analysiert zu haben (Symbolbild)
Virologen greifen noch heute auf Theorien von vor fast 300 Jahren zurück ohne diese jemals richtig analysiert zu haben (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Österreich fast komplett zum Corona-Risikogebiet erklärt. Das geht aus der Auflistung der Ausweisungen internationaler Risikogebiete des RKI hervor, die am Donnerstagvormittag aktualisiert wurde.

Demnach gelten nun auch die österreichischen Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark als Risikogebiete. Damit ist nur noch Kärnten nicht betroffen. Ab Samstag soll eine entsprechende Reisewarnung des Auswärtigen Amts gelten. Weitere Länder wurden vom RKI nun ebenfalls als Risikogebiete deklariert, darunter Polen, die Schweiz, Irland, Liechtenstein sowie das gesamte Vereinigte Königreich.

In Bulgarien wurden die Verwaltungsbezirke Rasgrad, Sofia Stadt und Sliven neu in die Liste aufgenommen, in Estland die Region Jogeva, in Italien die Regionen Aostatal, Umbrien, Lombardei, Piemont, Toskana, Venetien, Latium, Abrruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna, Sardinien und die autonome Provinz Bozen sowie in Kroatien die Gespanschaften Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreb, Varaždin und Bjelovar-Bilogora. In Schweden gelten nun auch die Provinzen Jönköping und Östergötland als Risikogebiete, in Slowenien die Regionen Posavska und Goriška und in Ungarn die Regionen Heves, Zala und Somogy. Die Kanarischen Inseln in Spanien und die Region Ida-Viru in Estland gelten unterdessen nicht mehr als Risikogebiete. Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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