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EU-Kommission muss sich Misstrauensvotum im EU-Parlament stellen

Freigeschaltet am 03.07.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Die Kommissare der EU-Kommission: Sie werden nicht für dieses Amt gewählt, haben denoch mehr Macht als diese in ihren gewählten Ämtern zu Hause haben (2024)
Die Kommissare der EU-Kommission: Sie werden nicht für dieses Amt gewählt, haben denoch mehr Macht als diese in ihren gewählten Ämtern zu Hause haben (2024)

Foto: © European Union, 2025
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Kommission um Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU/EVP) muss sich einem Misstrauensantrag im EU-Parlament stellen. Entsprechende Medienberichte hat am Mittwochabend der Initiator des Antrags, ein rumänischer Abgeordneter der rechtspopulistischen EKR-Fraktion, bestätigt. Um die gesamte Kommission zum Rücktritt zu zwingen, wäre eine Zweidrittelmehrheit der 720 Abgeordneten nötig.

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) informierte am Abend die Fraktionen über den Antrag, der von 79 Mitgliedern des EU-Parlaments eingebracht worden war und damit das nötige Quorum von mindestens zehn Prozent der EU-Parlamentarier erreicht hatte. Die Abgeordneten werfen von der Leyen Missmanagement während der Coronakrise vor.

Seit der Einreichung laufen nun zwei Fristen: Bis über den Antrag abgestimmt werden kann, müssen 24 Stunden vergehen. Nach spätestens 72 Stunden muss allerdings über den Misstrauensantrag entschieden werden.

Bislang war noch nie ein Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission erfolgreich. 1999 wurde damit jedoch ein so hoher öffentlicher Druck ausgelöst, dass die Kommission Jacques Santer freiwillig zurücktrat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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