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MONITOR: EU-Agentur Frontex gibt Menschenrechtsverletzungen an EU-Außengrenzen zu

Archivmeldung vom 17.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitz der Frontex in Warschau
Sitz der Frontex in Warschau

Foto: Krzysztof Zacharz
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Agentur Frontex war in den letzten Jahren regelmäßig an illegalen Abdrängungen von Flüchtlingen (sog. "Push-Backs") im Mittelmeerraum beteiligt. Darüber berichtet das ARD-Magazin Monitor am 17.10.2013 (22.15 Uhr im Ersten).

Die Praxis, nach der Flüchtlinge auch unter Einsatz von Gewalt, wieder in Drittstaaten zurück gerbracht werden, war 2012 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als menschenrechtswidrig beurteilt worden. Im gleichen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Einsatzvorschrift für diese Praxis für nichtig erklärt. Trotzdem kam es nach Recherchen von Monitor auch danach zu wiederholten Abdrängungen von Flüchtlingen.

Dies räumt der Leiter von Frontex, Ilkka Laitinen, gegenüber Monitor nun erstmals ein: "Für uns sind diese Push-Back Aktionen nicht akzeptabel", sagte Ilkka Laitinen, trotzdem kämen sie "bedauerlicherweise" weiter vor. "Unsere Statistiken weisen fünf bis zehn Fälle im Jahr auf, in denen wir einem solchen Verdacht nachgehen müssen."

Auf die Dokumentation von Abschiebeaktionen unter Beteiligung von Frontex-Mitarbeitern aus dem Jahr 2012 angesprochen, sagt der Chef der Grenzsicherungsagentur gegenüber Monitor "Ich kann nicht bestreiten, dass es diese Fälle gegeben hat."

Die für nichtig erklärte EU-Vorschrift, die die Abdrängung von Flüchtlingen in Drittstaaten detailliert regelt, kommt laut Monitor-Recherchen weiter zur Anwendung. Der Europa- und Völkerrechtler Prof. Andreas Zimmermann sieht in dieser Praxis einen klaren Verstoß gegen EU-Recht: "Die Frontex-Richtlinie sieht eine Rückführung der Flüchtlinge vor, ohne dass es zu einer individuellen Prüfung kommt, ob einem Flüchtling im Abschiebeland Folter droht oder nicht", sagt Andreas Zimmermann gegenüber Monitor. "Deshalb verstößt die Richtlinie gegen die europäische Menschenrechtskonvention und ist daher auch rechtswidrig."

Aufgabe der EU-Agentur Frontex ist es, die Außengrenzen des sog. Schengen-Raums zu sichern und Aktionen der nationalen Grenzpolizeien zu unterstützen und zu koordinieren. Auch Beamte der deutschen Bundespolizei sind an Frontex-Aktionen beteiligt.

Momentan agiert Frontex auch in den Gewässern zwischen Italien und Tunesien. Dort war es am 03. Oktober und am 12.Oktober zur Havarie mehrerer Flüchtlingsboote mit hunderten Toten gekommen.

Quelle: ARD Das Erste (ots)

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