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Politischer Durchbruch beim Trennbanken-Gesetz

Archivmeldung vom 29.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die umstrittene Trennbanken-Verordnung ist im EU-Gesetzgebungsverfahren einen großen Schritt weitergekommen: Am Mittwochabend einigten sich die zuständigen Abgeordneten der beiden großen Fraktionen im Europaparlament auf einen Verordnungsentwurf, der dem "Handelsblatt" vorliegt.

Demnach müssen Großbanken mit bedeutendem Investmentbanking-Geschäft künftig nachweisen, dass sie keine unvertretbaren Risiken eingehen. Können sie den Nachweis auch im zweiten Anlauf nicht erbringen, muss die Aufsichtsbehörde entweder die Abspaltung riskanter Geschäftszweige oder eine Kapitalerhöhung anordnen. Von dieser Trennbanken-Regel betroffen seien die Deutsche Bank, BNP Paribas und die Société Générale, erfuhr das "Handelsblatt" aus Verhandlungskreisen.

Der Entwurf sieht außerdem ein Eigenhandelsverbot vor. Davon sind nach "Handelsblatt"-Informationen etwa 20 systemrelevante Banken betroffen, darunter auch europäische Filialen einiger großer US-Banken Ziel der Trennbanken-Verordnung ist es, Großbanken vor spekulativen Risiken zu schützen, um so eine für Sparer und Steuerzahler gleichermaßen gefährliche Bankenpleite von vornherein auszuschließen. Große Universalbanken haben sich gegen die Abtrennung von Geschäftsbereichen stets gewehrt mit dem Hinweis, dass auf Investmentbanking spezialisierte Geldhäuser die Finanzkrise 2008 ausgelöst hätten. Vor allem die französischen Geldhäuser machen in Brüssel massiv Front gegen die EU-Trennbankenverordnung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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