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Oberst Klein wird vor U-Ausschuss nicht aussagen

Archivmeldung vom 04.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bundeswehr/Stollberg/Martin Stollberg
Bild: Bundeswehr/Stollberg/Martin Stollberg

Der für den Luftschlag von Kundus verantwortliche Oberst Georg Klein wird in den Untersuchungsausschuss des Bundestages kommen, dort allerdings vermutlich aus juristischen Gründen nicht aussagen oder nur eine vorbereitete Erklärung abgeben, ohne weitere Fragen zuzulassen.

Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Ausschussmitglieder. Es gebe entsprechende Signale. "Klein muss auf jeden Fall kommen", so ein Ausschussmitglied. Denn er sei vorgeladen. Die Vernehmung, die am 11. Februar stattfinden soll, werde nicht-öffentlich sein - und zwar voraussichtlich auf der Präsidialebene des Bundestages, zu der Journalisten keinen Zugang haben. Man könne Klein "nicht zumuten, durch das Spalier der Fotografen zu laufen", so das Ausschussmitglied. Die Generalbundesanwaltschaft prüft derzeit, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberst einleiten soll. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" ist die Entscheidung, es nicht zu tun, aber inoffiziell bereits gefallen. Generalbundesanwältin Monika Harms sei zu dem Schluss gekommen, dass Klein nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen habe. Dies werde sie in den nächsten Wochen mitteilen lassen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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