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Offener Brief an Brasiliens Präsidentin Rousseff fordert die Verweigerung der Betriebserlaubnis für Staudamm Belo Monte und warnt vor Ethnozid

Archivmeldung vom 07.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dilma Rousseff (Januar 2011)
Dilma Rousseff (Januar 2011)

Foto: Roberto Stuckert Filho/Presidência da República - Agência Brasil
Lizenz: CC-BY-3.0-br
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Rund 200 WissenschaftlerInnen und AktivistInnen fordern von Dilma Rousseff, die Aufnahme des Betriebs für den Staudamm Belo Monte zu stoppen und so möglichen Ethnozid an der indigenen Bevölkerung in letzter Minute zu verhindern. Sie fordern, dem Betreiberkonsortium die noch fehlende letzte Betriebserlaubnis zu verweigern.

In ihrem Brief kritisieren sie die anhaltende Gewalt gegen die vom Staudammbau betroffenen indigenen Gruppen. Die UnterzeichnerInnen werfen den zuständigen staatlichen Stellen und dem Betreiberkonsortium vor, sich nicht ausreichend um die sozialen, kulturellen und ökologischen Auswirkungen des Staudammbaues zu kümmern.

In diesem Zusammenhang sprechen die UnterzeichnerInnen auch von einem Ethnozid an der indigenen Bevölkerung. Der Begriff bezeichnet die vorsätzliche Zerstörung von Sprachen, kulturell-sozialen Lebensformen oder Religionen.

Am Fluss Xingu im Amazonas baut ein Firmenkonsortium unter Leitung des Energieunternehmens Norte Energia den drittgrößten Staudamm der Welt, Belo Monte. Der Damm gefährdet das ökologische Gleichgewicht um den Xingu und auch die Lebensgrundlage und die Kultur vieler Indigener. Der Flusslauf wird verändert, an einigen Abschnitten unterbrochen und trocken gelegt. Über 3800 Familien sollen umgesiedelt werden.

Hintergrund: Finale Betriebserlaubnis

Für den endgültigen Betrieb des Staudammes fehlt noch die letzte Betriebserlaubnis. Diese ist an Auflagen geknüpft, die vom Betreiberkonsortium erfüllt werden müssen. Dabei handelt es sich um bauliche Auflagen, aber auch um Auflagen zur Entschädigung von Vertriebenen und zum Schutz der Umwelt. Ein Großteil der Auflagen ist bisher nicht erfüllt oder Teil juristischer Auseinandersetzungen.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. (ASW) (ots)

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