Wadephul offen für Syrien-Abschiebung straffälliger Asylbewerber

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Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat sich offen dafür gezeigt straffällig gewordene Syrer nach Syrien abzuschieben. "Wir gucken uns Syrien mit Sorgfalt an. In der Tat haben wir gerade wieder in Drusengebieten Unruhen gesehen, die uns besorgen", sagte er der "Bild am Sonntag" mit Blick auf die Sicherheitslage im Land.
"Wir fordern die Übergangsregierung in Syrien auf, dafür zu sorgen, dass
alle Bevölkerungsgruppen, alle Religionsgruppen in dieses diverse Land
integriert werden. Und dass niemand um Leib und Leben fürchten muss.
Aber zum jetzigen Zeitpunkt sind wir der Meinung: Dieser
Übergangsregierung müssen wir eine ernsthafte Chance geben", so der
Bundesminister.
Wadephul weiter: "Das bedeutet auch, dass wir
zusammenarbeiten können - in der Weise, dass es auch grundsätzlich
möglich sein kann, in Zukunft straffällig gewordene Syrer in das Land
abzuschieben. Ich halte das grundsätzlich für möglich, vorausgesetzt
natürlich, dass das Land sich in diese Richtung weiterentwickelt, die
ich gerade beschrieben habe."
Zur Debatte um die noch von der
Ampel-Regierung initiierten Aufnahmeprogramme für Afghanen sagte
Wadephul: "Es gibt eine gewisse Zahl von Afghanen, die positive
Bescheide der Bundesrepublik Deutschland in den Händen haben. Wer einen
hat, den werden wir aufnehmen, wenn nicht Sicherheitsgründe
dagegensprechen. Andere nicht. Ich kann die Uhr nicht zurückdrehen und
Fehlentscheidungen früherer Bundesregierungen ändern."
Wadephul
bekräftigte: "Ich halte den Umfang, in dem derartige Entscheidungen in
der Vergangenheit getroffen wurden, für kritikwürdig." Dass es sich
tatsächlich um wie zuletzt genannt 2.300 Personen handele, die noch nach
Deutschland kommen werden, konnte der Minister nicht bestätigen: "Das
ist nicht sicher", sagte er auf eine entsprechende Frage.
Generell
gelte: "Wir beenden die Programme, wir sprechen keine einzige neue
Anerkennung aus. Aber wenn eine derartige Anerkennung ein Jahr alt ist,
dann kann ich sie nur mit rechtsstaatlichen Mitteln ändern. Das heißt,
wenn sich herausstellt, dass die Person eine falsche Identität hat. Oder
dass sie überhaupt nicht mehr an dem Ort ist."
Quelle: dts Nachrichtenagentur