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Gericht bremst gemeinsame Gasbeschaffung der EU

Archivmeldung vom 18.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Europa ist nicht die Europäische Union: Viele Menschen wünschen sich ein vereintes Europa, daß die Interessen der Menschen berücksichtigt werden, anstatt nur einseitig Konzerninteressen zu vertreten (Symbolbild)
Europa ist nicht die Europäische Union: Viele Menschen wünschen sich ein vereintes Europa, daß die Interessen der Menschen berücksichtigt werden, anstatt nur einseitig Konzerninteressen zu vertreten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die gemeinsame Beschaffung von Gas auf europäischer Ebene könnte später beginnen als geplant. Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass der Auftrag zur Einrichtung der Beschaffungsplattform derzeit nicht vergeben werden darf, wie das "Handelsblatt" berichtet.

Die EU-Kommission ist mit einer Klage konfrontiert, die das Ziel hat, dass die bisherige Ausschreibung abgebrochen und neu aufgesetzt werden muss. Die Kommission hat die Ausschreibung für die Beschaffungsplattform nicht öffentlich gemacht, was nur unter besonderen Bedingungen wie "extremer Dringlichkeit" vorgesehen ist. Dadurch konnten sich nicht alle interessierten Unternehmen bewerben.

Der Kläger argumentiert, es habe kein unvorhergesehenes Ereignis gegeben, das zu einer extremen Dringlichkeit führen würde. Schon seit März 2022 arbeitet die Kommission daran, den Gasbedarf der Unternehmen in der EU zu bündeln. Seitdem hätte sie sich um die Ausschreibung kümmern können, so der Kläger. "Die Kommission ist von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt", sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde dem "Handelsblatt". Man werde den Auftrag schnellstmöglich vergeben. Dem Gericht gegenüber argumentiert die Kommission, es sei ein "unmittelbarer und unvergleichbarer" Schaden für die EU und ihre Bürger zu erwarten, wenn das Gericht seine Entscheidung nicht schnell aufhebe. Bei dem Kläger handelt es sich um die Firma Enmacc aus München, die eine außerbörsliche Gashandelsplattform betreibt und sich gern um den Auftrag beworben hätte. "Wir sind überzeugt, liefern zu können, was die Kommission sucht, schneller und besser als jeder andere", sagte Geschäftsführer Jens Hartmann dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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