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"Report München": Kippt Pfahls sein Urteil?

Archivmeldung vom 07.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Holger Pfahls will nach Recherchen des ARD-Magazins "Report München" gegen seine Verurteilung in Augsburg wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsnahme vorgehen. Er kann sich dabei auf eine Intervention der Schweiz stützen, die jetzt der Augsburger Justiz die Verwendung entscheidender Bankunterlagen als Beweismittel verboten hat.

Damit platzt die Indizienkette in den Schmiergeldverfahren um das Fuchspanzergeschäft zwischen dem Thyssen-Konzern und Saudi-Arabien. Die spektakuläre Aktion der Schweiz bezieht sich zwar zunächst nur auf die Urteile gegen zwei Thyssen-Manager. Aber der Augsburger Staatsanwaltschaft droht bald auch in den übrigen Verfahren ein Schiffbruch. Folco Galli, Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Justiz sagte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: "Falls weitere Anzeigen eingehen sollten, würden wir selbstverständlich den Sachverhalt abklären und falls nötig erneut intervenieren."

Auf die Frage von "Report München", welche Schritte Pfahls gegen sein Urteil unternehmen werde, antwortete sein Anwalt Volker Hofmann: "Wir prüfen bereits die rechtlichen Möglichkeiten". In Frage kommt nach Auskunft von Juristen entweder ein Widerruf des Geständnisses oder ein Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses wegen eines Verfahrenshindernisses. Der Ex-Staatssekretär und CSU-Politiker war fünf Jahre auf der Flucht. Pfahls hat gestanden, dass der Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark Schmiergeld auf einem Schweizer Treuhandkonto für ihn deponiert hatte. Das Geständnis war jedoch das Ergebnis eines umstrittenen Deals mit der Augsburger Justiz, die Pfahls unter Druck gesetzt und ihm eine milde Strafe von zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis gewährt hatte. Nach Prozessende kam der Verurteilte auf freien Fuß. Pfahls ist aufgrund seines Geständnisses jedoch mit einer Steuernachzahlung von rund einer Million Euro konfrontiert. Entgegen seinen Erwartungen hat das Finanzamt den entsprechenden rechtskräftigen Steuerbescheid bisher nicht zurückgenommen. Über seine Klage dagegen hat das Finanzgericht in München noch nicht entschieden.

Kippt das Urteil gegen Pfahls, dann profitiert davon auch sein Freund Dieter Holzer, der ihm bei der Finanzierung und Organisation seiner fünfjährigen Flucht geholfen hatte. Das gegen Holzer wegen Fluchthilfe in Augsburg anhängige Strafverfahren wäre damit erledigt.

Max Strauß, der vom kommenden Montag an in einem neuen Prozess wegen Steuerhinterziehung in Augsburg vor Gericht steht, hat nach Informationen von "Report München" bereits die Konsequenzen aus der Schweizer Intervention gezogen: Sein Anwalt hat gestern ein "Auskunftsersuchen" an das Schweizer Bundesamt für Justiz abgeschickt. Es ist zu erwarten, dass auch in seinem Fall die Schweizer Justiz ein Veto ausspricht. Folco Galli gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: "Es ist keine einvernehmliche Lösung mit der deutschen Justiz möglich. Die Standpunkte sind diametral unterschiedlich." Das widerspricht der Äußerung des Augsburger Oberstaatsanwalts Reinhard Nemetz, der in einem Interview mit dem Bayerischen Fernsehen erklärt hatte, dass die Schweiz in Deutschland ihren Standpunkt nicht durchsetzen könne und er davon ausgehe, dass sich die Sache in einem Gespräch mit den Schweizer Behörden zu seiner Zufriedenheit regeln lasse. Die Schweiz habe zwar keine direkten Sanktionsmöglichkeiten, sagte Galli weiter. Er stellte aber klar: "Mit besonders renitenten Ländern könnte man auch die Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe einstellen."

Vom Schweizer Veto betroffen sind Kontoauszüge des ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber. Der soll Pfahls, Max Strauß und die Thyssen-Manager Winfried Haastert und Jürgen Maßmann im Zusammenhang mit Provisionszahlungen aus dem Fuchs-Panzer-Deal und Airbus-Geschäften geschmiert haben. Die Schweiz hatte das Verbot ausgesprochen, weil sie sich von der Augsburger Justiz durch Vorenthaltung von wesentlichen Informationen getäuscht fühlte, so dass sie auf dem Weg der Rechtshilfe zu Unrecht Schreibers Unterlagen herausgegeben habe.

Quelle: Pressemitteilung ARD-Magazins "Report München"

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