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Verfassungsbeschwerde gegen Nord-Stream-2-Bau erfolglos

Archivmeldung vom 19.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) und seines Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sei auch der entsprechende Eilantrag ohne Erfolg geblieben, teilte das Verfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Der Nabu hatte die Verfassungsbeschwerde nach der Ablehnung des vorläufigen Baustopps von Nord Stream 2 durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Die Umweltschutzorganisation kritisierte unter anderem gravierende Umweltschäden, die durch den Bau der Pipeline entstünden. Das Projekt Nord Stream 2 ist politisch umstritten. Unter anderem Polen und die Ukraine kritisieren, dass durch die Pipeline Transitzahlungen für russisches Gas verloren gehen. Zuletzt hatte US-Präsident Donald Trump Nord Stream 2 beim NATO-Gipfel in Brüssel scharf kritisiert. Unter anderem warf er Deutschland vor, durch die Gaslieferungen von Russland abhängig zu sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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