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Manager wegen Verstößen gegen Russland-Embargo angeklagt

Archivmeldung vom 20.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Anklage gegen einen deutschen Manager wegen Verstößen gegen das Russland-Embargo erhoben.

Dem Angeschuldigten würden Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt, teilte die Karlsruher Behörde am Dienstag mit. Insgesamt handelt es sich demnach um sieben Fälle, in denen er jeweils gewerbsmäßig und für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt haben soll. Ein weiterer Angeklagter soll dem Manager zu dessen Taten Hilfe geleistet haben. Der Hauptbeschuldigte ist alleiniger Geschäftsführer eines in Süddeutschland ansässigen Unternehmens.

In dieser Funktion soll er im Zeitraum Januar 2016 bis Januar 2018 Werkzeugmaschinen zum Gesamtpreis von insgesamt rund acht Millionen Euro an einen staatlichen Rüstungskonzern, der Raketensysteme für die russische Armee herstellt, verkauft und in sieben Lieferungen nach Russland ausgeführt haben. Das Russland-Embargo der EU verbietet allerdings die Zurverfügungstellung jeglicher wirtschaftlichen Ressourcen an diesen Konzern. Zur Täuschung der deutschen Exportkontrollbehörden seien Scheinempfänger vorgegeben worden, so die Bundesanwaltschaft.

Der Angeschuldigte habe Ausfuhrgenehmigungsanträge gestellt, in welchen er unter Vorlage inhaltlich falscher Endverwendungszeugnisse der angeblichen Endempfänger einen zivilen Endverwendungszweck der Güter vorgespiegelt habe. Bei den ausgeführten Maschinen handelt es sich der Karlsruher Behörde zufolge um sogenannte "Güter mit doppeltem Verwendungszweck". Seit Juli 2014 sind sowohl der Verkauf als auch die Ausfuhr derart gelisteter Güter in die Russische Föderation verboten, wenn sie ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein können. Der Manager war Anfang Februar 2020 festgenommen worden - er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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