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NRW-Finanzminister will Amazon für Dritthändler haftbar machen

Archivmeldung vom 04.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Day 1 Tower des umstrittenen Amazon Konzerns in Seattle
Der Day 1 Tower des umstrittenen Amazon Konzerns in Seattle

Von Adamajreynolds - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=55134604

Die Länderfinanzminister haben der Hinterziehung von Mehrwertsteuern bei Verkäufen an Endverbraucher über Plattformen im Internet den Kampf angesagt. Betreiber wie Amazon oder Ebay sollen finanziell in die Verantwortung genommen werden. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir rasch auf nationaler Ebene zu einer Regelung kommen, welche die Marktplatz-Betreiber in Haftung nimmt", sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper der "Welt".

Eine Neuregelung auf EU-Ebene greift erst ab 2021. Bisher verweist Marktführer Amazon routinemäßig darauf, dass die Teilnehmer seiner Plattform Marketplace selbstständige Unternehmen seien, die für die ordnungsgemäße Abführung der Mehrwertsteuer selbst verantwortlich seien. Wenn der Konzern Informationen erhalte, wonach ein Verkäufer keine Mehrwertsteuer einbehalte oder seinen sonstigen steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkomme, so griffen fest etablierte Prozesse, um den Account zu überprüfen - notfalls bis hin zur Schließung.

Doch diese Position reicht Lienenkämper nicht mehr. Die Länderfinanzminister arbeiten seinen Angaben zufolge intensiv daran, dass die Lücke möglichst bald geschlossen und der Umsatzsteuerbetrug in großem Stil beendet werden könne. Experten beziffern den Schaden für den Staat durch entgangene Steuereinnahmen auf jährlich bis zu einer Milliarde Euro, so die Zeitung. Deutsche Steuerfahnder hatten gegen Jahresende etliche Accounts größerer chinesischer Händler eingefroren. Ware und Guthaben seien beschlagnahmt worden, bis die Anforderungen des Fiskus erfüllt seien, hatte Amazon den Betroffenen mitgeteilt. Damit reagierte der Fiskus erstmals umfassend auf einen seit langem beklagten Missstand, den unter anderem der Bundesrechnungshof bereits vor drei Jahren gerügt hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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