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Grüne verlangen Abschiebestopp in die Türkei

Archivmeldung vom 14.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
EU Türkei
EU Türkei

Bild: Helga Ewert / pixelio.de

Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag verlangen nach der Inhaftierung eines Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft in Ankara einen sofortigen Abschiebestopp in die Türkei.

In einem Gespräch mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Berivan Aymaz, kein Asylbewerber aus der Türkei dürfe dorthin abgeschoben werden, "solange der Fall nicht vollständig aufgeklärt ist". Bei der Festnahme des Anwalts, der der deutschen Botschaft in Asylangelegenheiten half und jetzt unter Spionageverdacht steht, sollen sensible Daten von Antragstellern und Angehörigen in die Hände des türkischen Geheimdienstes MIT gefallen sein. Nach einer Auswertung der vom Bundeskriminalamt übermittelten Dateien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben derzeit mindestens 265 Betroffene einen Wohnort in Nordrhein-Westfalen. Das geht aus der Antwort auf einen Berichtswunsch der Grünen im Landtag hervor.

Aymaz geht von einer weitaus höheren Zahl an Betroffenen aus. "Dies ist nur die Spitze des Eisbergs", sagte die Grünen-Politikerin, "die Zahl dürfte noch viel, viel höher sein." Es sei "zu befürchten, dass die betroffenen Asylantragstellerinnen und -antragsteller und ihre Angehörigen nun in hohem Maße gefährdet sind". Nun müsse festgestellt werden, über wie viele Asylsuchende die türkischen Behörden sensible Informationen besitzen.

Die Landtagsabgeordnete aus Köln forderte konkrete Schutzmaßnahmen durch die deutschen Behörden. "Die Polizei muss jetzt alle betroffenen Personen kontinuierlich über aktuelle Sachstände informieren", sagte Aymaz. Es sei "wichtig, dass die Sicherheitsbehörden mögliche Auffälligkeiten abfragen und über die Gefährdungslage aufklären".

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)


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