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EU-Kommission will schnellere Einführung von Euro-Sofortzahlungen

Archivmeldung vom 26.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Die EU-Kommission macht bei der Einführung von Euro-Sofortzahlungen Druck. Die Brüsseler Behörde nahm am Mittwoch einen Gesetzgebungsvorschlag an, wonach alle Bürger und Unternehmen, die in einem EU- oder EWR-Land ein Konto unterhalten, Zugang zu Sofortzahlungen in Euro erhalten sollen. Sofortzahlungen machen es möglich, Geld jederzeit und an allen Tagen der Woche innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto aufs andere zu übertragen.

Das ist schneller als bei herkömmlichen Überweisungen, die von Zahlungsdienstleistern ausschließlich während der Geschäftszeiten entgegengenommen werden und beim Zahlungsempfänger erst am nächsten Geschäftstag als Kontogutschrift ankommen. "Sofortzahlungen werden in vielen Ländern immer mehr zur Regel", sagte EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. "Sie sollten für alle in Europa zugänglich sein, damit wir global wettbewerbsfähig bleiben und die Innovationsmöglichkeiten des digitalen Zeitalters optimal nutzen können."

Der neue Vorschlag werde die Wirtschaft "stärker und effizienter" machen und "ihr Wachstum fördern". Konkret wird mit dem Vorschlag der EU-Kommission die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) von 2012 geändert. Unter anderem soll künftig jeder Zahlungsdienstleister in der EU, der heute schon Überweisungen in Euro anbietet, verpflichtet werden, diese nach einer bestimmten Frist auch als Sofortzahlung anzubieten. Dienstleister sollen für solche Zahlungen zudem keine höheren Gebühren verlangen dürfen als für herkömmliche Überweisungen in Euro. Die ausführenden Unternehmen sollen auch nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zu Kontonummer (IBAN) und Name des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann. Zahlungsdienstleister sollen ihre Kunden zudem mindestens einmal täglich mit den EU-Sanktionslisten abgleichen, anstatt alle Transaktionen einzeln zu prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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