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Schutz von Kindern vor sexueller Online-Ausbeutung: Ausschuss des EU-Parlaments macht Weg frei

Archivmeldung vom 10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäisches Parlament in Straßburg - Beinahe 1:1 Kopie des "Turmbau zu Babel" aus der Bibel.
Europäisches Parlament in Straßburg - Beinahe 1:1 Kopie des "Turmbau zu Babel" aus der Bibel.

Von J. Patrick Fischer - Eigene Quelle bzw. eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=6452848

Die Pläne für ein europaweites Verbot digitaler Instrumente zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet könnten gekippt werden.

So stimmte zumindest am 8. Dezember der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs; LIBE) der Europäischen Union mit überwältigender Mehrheit für einen Bericht, der sich für eine entsprechende Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation ausspricht.

International Justice Mission Deutschland e.V. (IJM) und Partnerorganisationen in ganz Europa begrüßen diesen ersten Teilerfolg, fordern aber gleichzeitig, die nun anstehenden Verhandlungen des EU-Parlaments zügig abzuschließen.

Tritt der Europäische Kodex am 21. Dezember ohne beschlossene Übergangsverordnung in Kraft, müssten Anbieter von Kommunikationsdiensten den Einsatz von Software und digitaler Instrumente zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aus Gründen des Datenschutzes zumindest vorübergehend unterbrechen. Die Bekämpfung entsprechender Straftaten würde damit eingeschränkt.

Mit dem Bericht des LIBE Komitees, der nächste Woche in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vorliegen wird, ist der Weg frei für konkrete Verhandlungen zu einer Übergangsverordnung. Nach dem Willen der Mitglieder des EU-Parlaments soll eine solche Verordnung aber an bestimmte Zusatzklauseln geknüpft werden. Entsprechende Verhandlungen könnten das Verfahren weiter in die Länge ziehen.

"Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass eine Übergangsverordnung vor dem Inkrafttreten des Europäischen Kodex beschlossen wird. Die Verhandlungen über Zusatzklauseln sollten nicht zu weiteren Verzögerungen führen, die nach sich ziehen, dass die Nutzung technologischer Verfahren zur Aufdeckung sexuellen Missbrauchs ausgesetzt wird. Eine Verzögerung hätte gerade in Zeiten von Covid-19 fatale Folgen für die globale Sicherheit von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Internet," so Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM.

Quelle: International Justice Mission e.V. (ots)


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