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EuGH untersagt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 21.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das Unionsrecht eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten untersagt. Die Vorratsspeicherung der Daten stelle einen Grundrechtseingriff dar, da "aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden können", teilte der EuGH am Mittwoch mit.

Die Mitgliedstaaten dürften den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste "keine allgemeine Verpflichtung" zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen. Ausnahmen seien aber zur "Bekämpfung schwerer Straftaten" oder bei einer "schwerwiegenden Gefahr" für die öffentliche Sicherheit weiterhin möglich.

"Der Zugang der nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten muss von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, zu denen insbesondere eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Vorratsspeicherung der Daten im Gebiet der Union gehören."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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