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EU-Agentur bemängelt Missachtung der Rechte Intersexueller in Europa

Archivmeldung vom 13.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Intersexualitätssymbol Bild: ParaDox  / wikipedia.org
Intersexualitätssymbol Bild: ParaDox / wikipedia.org

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat die Missachtung der Rechte Intersexueller in Europa bemängelt. Der allgemein anerkannte Ansatz, Menschen als entweder männlich oder weiblich wahrzunehmen, wirke sich auf Gesetzgebung und Politik aus, heißt es in einer am Dienstag vorgestellten Forschungsarbeit der Agentur.

Nach wie vor bestünden diskriminierende Schranken, die abgebaut werden müssten. Auch das "durch medizinische Eingriffe verursachte, unnötige Leid" müsse gelindert werden. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten verlange das Gesetz, dass bei der Eintragung von Geburten das Geschlecht des Kindes als männlich oder weiblich registriert werde. Dies setze alle an der Registrierung beteiligten Personen unter Druck. Zudem werden intersexuelle Kinder laut FRA in mindestens 21 EU-Mitgliedstaaten geschlechtszuweisenden Operationen unterzogen.

Die Einbeziehung von Kindern in die Entscheidung für eine Operation stelle jedoch eine Grauzone dar, da Faktoren wie beispielsweise das Alter des Kindes bestimmten, ob die Entscheidung beim Kind oder bei den Eltern liege. Die FRA forderte die EU-Staaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass keine uneinvernehmlichen, geschlechtszuweisenden medizinischen Behandlungen für Intersexuelle stattfinden, da medizinisch nicht notwendige Operationen, die ohne das Einverständnis der Betroffenen vorgenommen werden, im Völkerrecht als inhuman, grausam und erniedrigend gälten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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