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Gutachten: Weißrussland beging womöglich Völkerrechtsverstoß

Archivmeldung vom 18.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wer wars? Der Russe war's - Ein häufig genutzer NATO-Begriff (Symbolbild)
Wer wars? Der Russe war's - Ein häufig genutzer NATO-Begriff (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die weißrussische Regierung kann laut eines Gutachtens wegen der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine im vergangenen Monat wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht verklagt werden. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten. Grundlage für eine mögliche Klage könne die Chicagoer Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt sein. Weißrussland hatte das Flugzeug auf dem Weg von Athen nach Vilnius zur Landung in Minsk gezwungen, um den mitreisenden Regimekritiker Roman Protassewitsch und dessen Freundin festzunehmen.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag könne einen Verstoß gegen das Völkerrecht feststellen, aber keine Strafe gegen die Verantwortlichen verhängen, heißt es in dem Gutachten. Der Vorsitzende des Europaausschusses im Bundestag, Gunther Krichbaum, forderte die Europäische Union auf, Litauen, Griechenland oder Irland zu einer Klage zu ermuntern. Die EU könne nicht selbst klagen, weil dies Staaten vorbehalten sei. Sie könne aber ein wichtiges politisches Signal an die weißrussische Führung senden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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