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Bund will Menschenrechte bei Aufträgen ins EU-Ausland mehr beachten

Archivmeldung vom 12.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürger unter der Lupe: Konzerne profitieren. Bild: pixelio.de/Martin Bergien
Bürger unter der Lupe: Konzerne profitieren. Bild: pixelio.de/Martin Bergien

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an ausländische Unternehmen in Europa die Einhaltung von Menschenrechten stärker zu beachten.

Berlin wolle die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um mit einer Initiative zur öffentlichen Beschaffung "für eine stärkere Berücksichtigung der Einhaltung von Menschenrechten und einen kohärenten Politikansatz in diesem Bereich" einzutreten, schreibt Ulrich Nussbaum, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, in einer Antwort auf eine Frage der FDP-Politikerin Gyde Jensen, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Erst kürzlich hatte die Deutsche Welle berichtet, dass das EU-Parlament und die Europäische Kommission Wärmebildkameras eines umstrittenen chinesischen Unternehmens einsetzen. Der Firma wird vorgeworfen, an der Unterdrückung der Uiguren in China mitzuverdienen. Jensen, die dem Menschenrechtsausschuss des Bundestags leitet, hält die Initiative der Bundesregierung für einen Schritt in die richtige Richtung. Zufrieden ist sie aber noch nicht. "Ich begrüße diese Initiative der Bundesregierung. Leider geht das vorgeschlagene Kriterium für einen möglichen Ausschluss von Unternehmen von der Vergabe vollkommen an der Realität vorbei", sagte sie dem "Handelsblatt".

Im Fall der chinesischen Firma gehe es um ein Unternehmen, "das in China, einem Land ohne unabhängige Gerichtsbarkeit, Technologien zuliefert, die schwerste Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung ermöglichen". Eine Verurteilung des Unternehmens in der Volksrepublik werde es nicht geben. Nachvollziehbare Kriterien für Entscheidungen über den möglichen Ausschluss von ausländischen Firmen zu formulieren, sei zwar wichtig, argumentiert Jensen. Mit einem solchen Vorschlag drücke sich die Bundesregierung aber davor, "in diesem Bereich auch politische Entscheidungen zu treffen, die im Zweifel diplomatische Konsequenzen nach sich ziehen könnten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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