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Michael zu Salm-Salm: Grütters neues Kulturgutschutzgesetz ist Fehlentscheidung

Archivmeldung vom 17.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Als "falsches Signal für Eigentümer von Kunst", bezeichnete Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum (APD), den neuen Gesetzentwurf zum Kulturgutschutz von Staatsministerin Monika Grütters. "Diese unnötige Verschärfung des alten und bewährten Kulturgutschutzgesetzes ist eine Fehlentscheidung, die massiv ins Privateigentum einschneiden kann." Laut Gesetzentwurf brauchen künftig alle Kunstwerke eine Ausfuhrgenehmigung auch innerhalb der EU. Das war bislang nur für Länder außerhalb der EU nötig.

Erfasst werden demnach alle Kulturgüter, angefangen von Gemälden, Uhren, Porzellan,Instrumenten, Münzen, Möbeln oder Briefmarken, die bestimmten festgelegten Wertgrenzen entsprechen. Es gebe zwar leichte Verbesserungen zum nicht autorisierten Referentenentwurf vom Juli, was die Anhebung der Wertgrenzen und des Alters von Kulturgütern betrifft, jedoch verpasst sich Deutschland ohne Not eine eigentumsfeindliche Regelung.

Es könnte dann sogar passieren, dass ein schriftlicher Nachlass, der älter als nur 50 Jahre ist, bei einem Umzug in ein anderes europäisches Land das Einzige ist, das der Eigentümer in Deutschland zurücklassen müsste, auch wenn das Archiv völlig wertlos ist. Das widerspricht der europäischen Idee von Freizügigkeit in Europa und würde außerdem eine enorme Bürokratieflut auslösen, kritisierte Salm am Donnerstag in Berlin.

Dagegen sei Grütters Gesetzesinitiative zur Regelung der Rückgabe von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut sowie der wirksamen Verhinderung der Einfuhr und des Handels von illegal erlangtem Kulturgut sehr lobenswert, sollte aber besser in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt werden.

Die APD vertritt die Interessen der privaten Denkmaleigentümer gegenüber Regierung und Parlament im Bund und Ländern in Fragen des Denkmalschutzrechtes.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum (ots)

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