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EU-Gericht: Russen dürfen diskriminiert werden

Archivmeldung vom 20.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gericht der Europäischen Union (EuG) Bild: EuG
Gericht der Europäischen Union (EuG) Bild: EuG

Vor zwei Jahren, im Juni 2015, hatte der damalige Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz, dem deutschen NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt eine bereits anberaumte Pressekonferenz im Brüsseler Parlamentsgebäude untersagt. Thema sollte die aktuelle Situation in der Ostukraine sein. Udo Voigt hatte dazu als Sachverständige mehrere russische Gäste eingeladen, die beiden Hochschulprofessoren Andrei Petrov und Alexander Sotnichenko sowie Fjodor Birjukow von der Kreml-nahen Partei Rodina. Ihnen erteilte Schulz damals Hausverbot und begründete dies mit einer angeblichen Beeinträchtigung der Arbeit des Parlaments.

Die von Schulz ausgesperrten russischen Politiker hatten beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg Klage eingereicht, weil sie sich vom Parlamentspräsidenten diskriminiert sahen. Eine zweite Klage hatte Udo Voigt eingereicht, der sich durch das Verbot der Pressekonferenz und das Hausverbot für die russischen Gäste in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt sieht.

Heute nun verkündete das EuG seine Entscheidung – und wies beide Klagen rundweg ab. Dabei verschanzte sich das Gericht im wesentlichen hinter vorgeschobenen Formalien und argumentierte allen Ernstes, daß das seinerzeit von Schulz ausgesprochene Hausverbot angesichts des angespannten Verhältnisses zu Rußland und dadurch möglicher Störungen des Parlamentsbetriebes rechtlich nicht zu beanstanden sei. Prozeßbeobachter gehen davon aus, daß es sich um ein rein politisch motiviertes Urteil handelt, um die offensichtliche Diskriminierung der russischen Delegation juristisch bemänteln zu können und dem früheren Parlamentspräsidenten Schulz nicht noch im nachhinein Rechtsbruch und Willkür vorwerfen zu müssen.

Udo Voigt kritisierte die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme und erklärte: „Diesem EuG-Urteil zufolge dürfen Russen wegen ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden, da sie nicht zur EU gehören. In Wahrheit haben Parlament und Europäisches Gericht Angst vor einem Erwachen der Nationalstaaten. Dieses Gerichtsurteil zeigt einmal mehr, wie wichtig unsere politische Arbeit für ein Europa freier Völker ist.“

Udo Voigt und die russischen Kläger werden nach Vorlage der schriftlichen Entscheidungsgründe prüfen, ob sie das Urteil einer Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren zuführen werden.

Quelle: NPD-Europabüro Udo Voigt

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