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Gerichtshof für Menschenrechte weist Klage wegen Kundus-Angriff ab

Archivmeldung vom 16.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bombardierung einer Stadt: Natürlich nur zu deren "Sicherheit" und für den "Frieden" (Symbolbild)
Bombardierung einer Stadt: Natürlich nur zu deren "Sicherheit" und für den "Frieden" (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage gegen Deutschland wegen des Luftangriffs auf eine Personengruppe bei Kundus abgewiesen. Die Ermittlungen der deutschen Justiz seien ausreichend gewesen, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.

Unter anderem hatte der BGH in einem Zivilprozess Schadenersatz von Angehörigen abgewiesen, auch das Verwaltungsgericht Köln und schließlich sogar das Bundesverfassungsgericht entschieden zugunsten der Bundeswehr. Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 nachts um 2 Uhr waren um die 100 Menschen, darunter auch Kinder, getötet oder verletzt worden.

Der Angriff war zwar von zwei US-Flugzeugen ausgeführt worden, bestellt hatte ihn aber ein deutscher Oberst der bei Kundus stationierten Bundeswehreinheit. Der wollte zwei mit Benzin und Diesel beladene Tanklaster samt der Taliban treffen, die die Fahrzeuge zuvor entführt hatten. Tatsächlich hatten sich aber zahlreiche Einheimische an den Fahrzeugen befunden, die offensichtlich Kraftstoff aus den liegengebliebenen Lastern zapfen wollten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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