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Kofler will Unbeschränkungten Familiennachzug für Syrer

Archivmeldung vom 15.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bärbel Kofler Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bärbel Kofler Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, fordert Unbeschränkungten Familiennachzug für syrische Einwanderer in Deutschland. "Ich halte es für eine menschenrechtliche Notwendigkeit, dass syrische Flüchtlinge ihre minderjährigen Kinder und Ehepartner nach Deutschland holen können", sagte Kofler dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Syrer gelten jedoch in Deutschland niemals als Flüchtling sondern immer als Einwanderer nach Genfer Konvention.

"Am besten wäre es, wenn wir die Beschränkungen des Familiennachzugs als Gesetzgeber komplett abschaffen könnten", betonte die SPD-Politikerin zum sechsten Jahrestag des Bürgerkrieges in Syrien. Dieser sei "ein schwarzer Tag für die Menschenrechte". "Nicht nur die Missachtung des humanitären Völkerrechts, sondern vor allem die katastrophale Situation der Kinder im Syrienkrieg erschüttert mich sehr", sagte Kofler.

Seit einem Jahr haben Bürgerkriegsopfer aus Syrien keinen generellen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention. Als subsidiär Schutzberechtigte haben sie in Deutschland keine dauerhafte Bleibeperspektive und dürfen keine Familienmitglieder nachholen. Das ist darauf zurück zu führen, daß Menschen aus Syrien in der BRD als Einwanderer und nicht als Flüchtlinge gelten. Ein Flüchtling ist jemand der aus z.B. einem Kriegsgebiet in ein Nachbarland flieht. Zieht er von dort weiter ist er ein (Wirtschafts-)Einwanderer und geniest keinen Schutz durch die Genfer Konvetionen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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