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Ägyptische Behörden gehen weiter gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung vor

Archivmeldung vom 12.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Konrad-Adenauer-Stiftung
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Im Widerspruch zu der Anfang Januar ergangenen Zusage der ermittelnden ägyptischen Behörden, die Arbeitsfähigkeit des Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Kairo wieder herzustellen und die Durchführung ihrer Aktivitäten zu ermöglichen, hat die ägyptische Generalstaatsanwaltschaft am 11. Januar 2012 erneut den Leiter des Kairoer Büros der Stiftung, Dr. Andreas Jacobs, einbestellt. Ihm wurde dabei eröffnet, dass das Verfahren gegen ihn und die Konrad-Adenauer-Stiftung weiter verfolgt werde. Die am 29. Dezember 2011 konfiszierten Computer und Server wurden der Stiftung - ebenfalls im Widerspruch zu der am 5. Januar 2012 ergangenen Ankündigung - nicht zurückgegeben, sondern werden weiter einbehalten.

"Das Vorgehen gegen die Stiftung kann nur als Willkür bezeichnet werden, wenn die gleiche Behörde innerhalb von nur wenigen Tagen nachweisbar ihre Meinung ändert", erklärte dazu der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP. "Die Stiftung arbeitet seit über 30 Jahren mit Genehmigung der ägyptischen Behörden, selbst unter den schwierigsten Bedingungen der Mubarak-Herrschaft, mit staatlichen wie zivilgesellschaftlichen Partnern zusammen", so Pöttering. Der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments bezeichnete das Handeln der ägyptischen Behörden als "nicht nachvollziehbar und inakzeptabel". Es "verletzt die rechtsstaatlichen Grundsätze", Pöttering weiter, wenn nun gegen die Stiftung wie gegen andere nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen in dieser Form vorgegangen werde. Er forderte die ägyptischen Behörden auf, "die international anerkannten rechtsstaatlichen Grundsätze anzuwenden".

Das Büro der KAS in Kairo war am 29. Dezember 2011 auf richterlichen Beschluss geschlossen und versiegelt worden. Zudem wurden Computer, der Server sowie Dokumente der KAS konfisziert. Im Rahmen einer richterlichen Anhörung am 5. Januar 2012 wurde dem Leiter des Stiftungsbüros mitgeteilt, dass das Büro wieder öffentlich zugänglich sei und die Stiftung ihre Arbeit wieder aufnehmen könne. Die Rückgabe der konfiszierten Geräte und Dokumente war für den 9. Januar 2012 angekündigt worden.

Quelle: Konrad Adenauer Stiftung e. V. (ots)

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