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EU will kleine Banken zur Offenlegung der Managergehälter zwingen

Archivmeldung vom 15.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de

Die EU-Bankenaufsicht Eba will kleine Banken dazu zwingen, die Gehaltssumme für ihr Topmanagement zu veröffentlichen. "Alle Institute" müssten "unabhängig von ihrer Größe" die Gesamtvergütung ihres Topmanagements "offenlegen", heißt es laut "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) in einem Schreiben des Vorsitzenden der Europäischen Bankenaufsicht Eba, Andrea Enria, an das Europaparlament. Dies schreibe Artikel 450 der EU-Eigenkapitalverordnung (Capital Requirement Regulation CRR) zwingend vor.

Die in London ansässige Aufsichtsbehörde wolle noch vor Weihnachten neue Leitlinien zu den Transparenzvorschriften für die Vergütung des Managements vorlegen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Bankenkreise.

In Deutschland weigern sich bislang noch zahlreiche kleine Sparkassen und Volksbanken, ihre Vorstandsbezüge offenzulegen. Für Sparkassen mit einer Bilanzsumme von weniger als 15 Milliarden Euro würden die EU-Transparenzvorschriften nicht gelten, erklärte der Sparkassenverband DSGV auf Anfrage. Als ein Argument führen die Sparkassen den Datenschutz ins Feld. Bei sehr kleinen Instituten könne man aus der Gehaltssumme für den gesamten Vorstand Rückschlüsse ziehen auf die Vergütung für einzelne Topmanager. Eba-Chef Enria sieht darin allerdings keinen Hinderungsgrund. Auch in solchen Fällen sei eine Veröffentlichung nötig, denn sie diene dem "legitimen Ziel einer gesunden Vergütungsstrategie", heißt es in dem Schreiben des Eba-Chefs.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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