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Neues spanisches "Sicherheitsgesetz" ist laut Juraprofessorin Ruiz-Huerta "Beerdigung der fundamentalen demokratischen Beteiligungsrechte"

Archivmeldung vom 23.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ingo anstötz / pixelio.de
Bild: ingo anstötz / pixelio.de

Die Reform des »Gesetzes zur Sicherheit der Bürger« durch die konservative spanische Regierung ist für Lorena Ruiz-Huerta eine "Beerdigung der fundamentalen demokratischen Beteiligungsrechte, ob Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit oder Meinungsfreiheit". Damit würden u.a. grundsätzlich spontane Proteste geahndet, so die Professorin an der Universität Carlos III in Madrid im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland".

Man schaffe neue Tatbestände, die mit hohen Geldstrafen belegt werden könnten. Dieses Gesetz sei auf erfolgreiche Bewegungen der vergangenen Jahre zugeschnitten, sagt die in der Gruppe »No somos delito« (Wir sind kein Delikt) engagierte Anwältin. Wenn etwa Aktionen "im Umfeld von kritischen Anlagen zur Basisversorgung" mit Strafgeldern bis 600.000 Euro gehandet werden sollen, "richtet sich das gegen Umweltorganisationen, die an Atomkraftwerken protestieren". Für Proteste vor Parlamenten drohten bis zu 30.000 Euro Strafe. Ruiz-Huerta setzt beim Widerstand gegen das Gesetzt nur wenig Hoffnung auf das Verfassungsgericht, weil das Abgleiten Spaniens in einen autoritären Staat längst auch die Justiz erfasst habe. Anders sei das beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg oder beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, die immer wieder gegen massive Verstöße in Spanien interveniert hätten.

Quelle: neues deutschland (ots)

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