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Internationaler Strafgerichtshof nimmt Strafanzeige gegen europäische Politiker wegen Flüchtlingspolitik an

Archivmeldung vom 12.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Emblem des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
Emblem des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat eine Strafanzeige gegen führende Politiker und Verwaltungsbeamte der EU wegen der europäischen Flüchtlingspolitik angenommen. Das geht aus einem Schreiben des Strafgerichtshofs an den Rechtsanwalt Omer Shatz hervor, das der Tageszeitung "neues deutschland" vorliegt. Ob der Gerichtshof Ermittlungen aufnimmt, muss noch entschieden werden.

Der israelische Rechtsanwalt Omer Shatz hatte im Juni zusammen mit dem französischen Anwalt Juan Branco nach dreijähriger Recherche die Strafanzeige bei dem Strafgerichtshof eingereicht.

In der 245 Seiten umfassenden Anzeige werfen die Anwälte Shatz und Branco EU-Verantwortlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. "Uns geht es um den Aufbau der libyschen Küstenwache und die Rückführung von Flüchtlingen in die Internierungslager in Libyen. Diese Politik hat zur Folge, dass Menschen Opfer schwerster Verbrechen werden", sagte Shatz "nd - Die Woche", der Wochenendausgabe des "nd".

Zweiter zentraler Punkt in der Anzeige ist die Einstellung der Rettungsmission "Mare Nostrum". Diese Mission wurde abgelöst durch die vom EU-Grenzschutz Frontex betriebene Operation Triton. "Wir haben viele, teils geheime Dokumente gesichtet und können belegen: Die europäischen Entscheidungsträger wussten vor, während und nach dem Übergang von Mare Nostrum zu Triton, dass diese Entscheidung Menschenleben kosten wird", so Shatz. "Das ist strafrechtlich relevant."

Diethelm Klesczewski, Experte für Internationales Strafrecht an der Universität Leipzig, sagte dem »nd«: Ließe sich der Vorwurf nachweisen, nämlich dass die von der EU veranlasste Rückführung von Flüchtlingen durch die libysche Küstenwache zu Folter und Sklaverei führt, wäre eine Anklage der verantwortlichen Politiker durchaus denkbar. Florian Jeßberger, Professor für Internationales Strafrecht an der Universität Hamburg, hält das Verfahren zwar für rechtlich möglich, politisch aber für unwahrscheinlich. Er könne sich kaum vorstellen, dass ein förmliches Strafverfahren gegen ein amtierendes Mitglied einer europäischen Regierung eingeleitet wird.

Der erfahrene Anwalt Shatz selbst sieht durchaus Chancen, dass ein Verfahren beim Strafgerichtshof eingeleitet wird - gerade weil die Chefanklägerin des Gerichtshofes, Fatou Bensouda, bereits seit 2017 mutmaßliche Verbrechen in libyschen Lagern untersucht. "Die Klage müsste also nur auf europäische Politiker ausgeweitet werden", sagte Shatz im nd-Interview. In der Strafanzeige werden unter anderen Bundeskanzlerin Angela Merkel, der französische Präsident Emmanuel Macron und der scheidende Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, als Verantwortliche genannt.

Kanzlerin Merkel beschuldigte der Strafrechtler Shatz im nd-Interview, sie habe bei der Unterzeichnung der Malta-Deklaration, in der es um Rückführungen von Flüchtlingen nach Libyen ging, von den Zuständen in den libyschen Lagern gewusst. "Ein paar Tage vorher warnten deutsche Botschafter in einem internen Bericht von KZ-ähnlichen Zuständen in den Lagern in Libyen. Merkel wusste also genau, was los war - und unterzeichnete am Ende trotzdem."

Quelle: neues deutschland (ots)

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