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Corona-Österreich: 190 Bürger stellen Strafanzeige gegen Bundesregierung, Bundespräsident und Abgeordnete

Archivmeldung vom 15.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Warnen, melden & anzeigen (Symbolbild)
Warnen, melden & anzeigen (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

190 österreichische Bürger reichten am 14.12.2020 eine Klage gegen die gesamte Bundesregierung, den Bundespräsidenten und alle Abgeordnete ein. Sie klagen gegen alle, die das Infektionsgeschehen von SARS-COV-2 als dramatisch eingestuft hatten und deswegen Lockdowns und weitere Zwangsmassnahmen gegen die Bevölkerung eingeleitet hatten. Die Klage lautet auf Täuschung, Amtsmissbrauch, Verfassungsbruch, Betrug, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Korruption und Nötigung der österreichischen Bürger.

Im Wortlaut heißt es in der Strafanzeige: "Aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen der Österreichischen Regierung übernimmt der Einschreiter durch einbringen dieser Strafanzeige, von ein oder mehrer Offizialdelikten, als Sprachroh einer Bürgergemeinschaft, die rechtliche Darstellung. Am 15.03.2020 wurde der erste Lockdown verhängt, von den oben genannten 4 beanzeigten (Sebastian Kurz, Werner Kogler, Rudolf Anschober und Karl Nehammer), die sich berufen gefüllt haben, das Infektionsgeschehen als dramatisch zu erkennen und der Empfehlung WHO (einer Nichtregierungsorganisation) zu folgen. Mit 190 Eidesstattlichen Erklärungen von Unterstützer aus Österreich, bekommt die Anzeige den nötigen Druck, hier auch zu ermitteln."

Die Kläger rufen weitere Anwälte dazu auf, ebenfalls Klagen einzureichen. "Die Beweislast wurde mittels Stiftung Corona Ausschuss, Anwälte für Aufklärung und den Recherche die in den letzten 9 Monate zusammengetragen wurden, für die Anzeige eingesetzt. Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden", teilen die Kläger mit.

Quelle: ExtremNews / Markus Haintz

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