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Sicherheitsbehörden verhängen Einreisesperre für abgeschobenen Islamisten Sami A.

Archivmeldung vom 14.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Drohen, Warnen, Stopp & Halt! (Symbolbild)
Drohen, Warnen, Stopp & Halt! (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Der juristische Streit um die Abschiebeaktion des islamistischen Gefährders Sami A. in seine tunesische Heimat erlebt eine neue Wendung. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger aus NRW-Sicherheitskreisen erfuhr, besteht gegen den 44-jährigen radikal-islamischen Salafisten-Prediger eine Wiedereinreisesperre. Demnach hat das zuständige Ausländeramt Bochum über das Landeskriminalamt NRW den mutmaßlichen Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens national wie auch für die europäischen Schengenstaaten zur so genannten "Einreiseverweigerung" ausschreiben lassen.

Folglich ist der abgeschobene Tunesier im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet. Nach seiner Rückführung am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden in Bund und Land ein "rechtswidriges Verhalten" vorgeworfen. Zudem beschlossen die Richter neben einem Abschiebungsstopp eine sofortige Rückführung des Extremisten, da ihm in seiner Heimat womöglich die Folter drohe. In Kürze will das Oberverwaltungsgericht Münster in dem Fall über das Rückführungsverbot entscheiden.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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