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Unabhängigkeit: "Warum darf Kosovo – wenn Katalonien nicht darf?"

Archivmeldung vom 04.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Demonstration von Referendums­befürwortern vor dem katalanischen Wirtschafts­ministerium am 20. September 2017
Demonstration von Referendums­befürwortern vor dem katalanischen Wirtschafts­ministerium am 20. September 2017

Foto: Màrius Montón
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Irgendwas stimmt da doch nicht: Die Stimme der Katalanen bedeutet Brüssel nichts, die Abtrennung Kosovos von Serbien aber – geschehen ganz ohne Referendum – erkennt die EU umstandslos an. Die Völkerrechtsexpertin Slavka Kojic kommentiert im Interview mit der Agentur Sputnik.

Darin heißt es weiter: "„Wie konnten 22 EU-Mitglieder diese Abtrennung anerkennen – entgegen dem Gemeinschaftsrecht und jener Politik, auf der die EU gründet? Warum darf Kosovo, Katalonien aber darf nicht? Das ist das schlimmste Beispiel von Doppelmoral in der Weltpolitik“ sagte der serbische Präsident Aleksandar Vucic im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in Katalonien.

Die Antwort der EU auf diese Frage ließ nicht lange auf sich warten: Die Situation in Katalonien sei mit jener in Kosovo nicht zu vergleichen, erklärte ein Sprecher der EU-Kommission. Die Unabhängigkeit Kosovos sei „unter sehr speziellen Umständen“ anerkannt worden.

Wenn das Recht von Umständen abhängig ist, spricht der Fachmann vom Grundsatz „rebus sic stantibus“. Diesem Grundsatz nach gelten Verträge und Vereinbarungen nur, solange auch die Umstände gegeben sind, unter denen sie geschlossen wurden.

Und darum müssten „jene Staaten, die die Unabhängigkeit Kosovos anerkannt haben, ihre Entscheidung prüfen“, sagt die Völkerrechtsexpertin Kojic. Denn „die Umstände haben sich nach dem Referendum in Katalonien definitiv verändert“.

Als es 2008 um die Abspaltung Kosovos ging, habe die EU-Kommission anerkannt, es sei rechtens, die territoriale Integrität Serbiens zu verletzen. Jetzt aber setze sich die EU dafür ein, dass Spaniens territoriale Integrität gewahrt werden müsse. „Darin besteht eben die maßgebliche Änderung der Umstände“ – die Grundlage für die Prüfung der Anerkennung Kosovos sei gegeben, betont die Rechtsexpertin.

Die Expertin betont zudem, die Pflicht, Entscheidungen zu prüfen und zu revidieren, liege dem Völkerrecht zugrunde, weil alle Staaten gleichberechtigt seien.

Indes hat auch die serbische Premierministerin Ana Brnabic erklärt, sie werde dieses Thema bei den anstehenden Gesprächen in Brüssel ansprechen. „Unter den Fragen wird es auch diese geben: Gilt für die EU das Völkerrecht oder gibt es ein besonderes Völkerrecht, das in den Ländern angewandt wird, die der EU nicht angehören?“, sagte sie.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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