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Autoländer wollen Klimaziele für Lkw-Hersteller abschwächen

Freigeschaltet am 11.09.2025 um 15:52 durch Sanjo Babić
Ohne CO2, kein organisches Leben auf der Erde (Symbolbild)
Ohne CO2, kein organisches Leben auf der Erde (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen fordern eine Reform der Strafen für Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge, die fällig werden, wenn die Fahrzeugflotten CO2-Grenzwerte überschreiten. "Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Automobilindustrie für etwas Strafen zahlt, das sie nicht zu verantworten hat", schreiben Winfried Kretschmann (Grüne), Markus Söder (CSU) und Olaf Lies (SPD) in einem gemeinsamen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, über den der "Spiegel" berichtet.

Die Hersteller aus Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen hätten "ihre Hausaufgaben gemacht", große Investitionen getätigt und befänden sich mit elektrischen Lastwagen und Bussen in Serienproduktion, argumentieren die Ministerpräsidenten. Doch angesichts der fehlenden europaweiten Netz- und Ladestruktur zögerten etwa Spediteure beim Kauf. Der Absatz liege hinter den Erwartungen zurück. Somit könnten die festgelegten CO2-Flottenziele nicht eingehalten werden.

Die Ministerpräsidenten fordern, die EU-Emissionsnormen zu überprüfen und anzupassen - und das nicht erst wie geplant im Jahr 2027. Sonst drohten die zu erwartenden Geldbußen die Unternehmen existenziell zu gefährden. "Wertschöpfung und Arbeitsplätze gingen am Standort Deutschland und Europa verloren", so die drei Länderchefs. Die chinesische Konkurrenz arbeite daran, den europäischen Markt mit ihren Produkten zu übernehmen.

Die EU-Regeln sehen vor, dass Hersteller die durchschnittlichen CO2-Emissionen ihrer neu verkauften schweren Nutzfahrzeuge schrittweise senken, bis 2025 um 15 Prozent im Vergleich zu 2019. Bis 2040 sollen neue Lastkraftwagen und Busse fast komplett emissionsfrei fahren.

Die Vorgaben sind Teil des "Fit-for-55"-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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