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WikiLeaks-Veröffentlichung zur NSA Untersuchungsausschuss-Arbeit: So sieht es aus

Archivmeldung vom 10.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
WikiLeaks Webseite
WikiLeaks Webseite

Beim ersten Einblick in die von der Enthüllungsplattform WikiLeaks veröffentlichten Unterlagen zur Aufarbeitung der NSA-Affäre durch einen Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestags beeindruckt der Umfang der Dokumente und die Gewandtheit, mit der die Mitarbeiter der Behörden die Arbeit der Abgeordneten zu erschweren versuchen. Dies berichtet die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik".

Weiter heißt es im Beitrag auf der Webseite: "Unter den veröffentlichten Dokumenten gibt es eine Anzahl von Beweisbeschlüssen, in denen sich die Mitglieder des Untersuchungsausschusses dazu entschließen, die Regierungen der sogenannten Five-Eyes-Länder (USA, Großbritannien, Australien, Kanada und Neuseeland) um die Übergabe der entsprechenden Dokumente sowie die Benennung der Personen zu ersuchen, die Auskunft über „Art und Ausmaß" der eventuellen Ausspähaktivitäten in Deutschland geben.

Einige Beweisbeschlüsse sehen Vernehmungen hoher Amtsträger der Bundesrepublik, darunter heutiger und ehemaliger Bundesminister und ihrer Stellvertreter sowie von Bundeskanzlerin Angela Merkel vor. Dazu sollen mehrere Sachverständige vorgeladen werden. Einige Gutachten und Aussagen von Experten sind den Akten Bereits beigelegt.

Der Großteil aller Dokumente besteht aber aus Unterlagen, die von den Ministerien und Ämtern auf die entsprechenden Anfragen des Untersuchungsausschusses hin übergeben worden sind. Dabei wurden nicht nur das Auswärtige Amt, der Bundesnachrichtendienst oder  das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefordert, Beweismittel zu übersenden, die im gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 1. Januar 2001 „entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen" worden war.

Ihre Dokumente haben auch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesjustizministerium, das Bundesministerium für Verteidigung, das Bundesministerium für Wirtschaft, die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die deutschen Vertretungen in den Five-Eyes-Ländern sowie der Generalbundesanwalt und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geschickt.

Nach der ersten Einsicht in die vorgelegten Unterlagen kann man feststellen, dass sie größtenteils aus Dokumenten des internen Schriftverkehrs der jeweiligen Behörde bestehen. So beinhaltet beispielsweise ein von der Bundesgeneralanwaltschaft übergegebener Aktenordner Unterlagen wie die Strafanzeige, die der Richter eines Oberlandgerichts Thomas Schulte-Kellinghaus bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden erstattet hatte, um ein Strafverfahren gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamts in Wiesbaden wegen der Tötung deutscher Staatsbürger 2010 auf dem Territorium Pakistans durch eine US-Drohnenangriff einzuleiten, die das BKA als mögliche „Gefährder" einstufte und über deren Abreise nach Pakistan es US-Nachrichtendienste informierte. Die Staatsanwaltschaft hielt die Beweise von Schulte-Kellinghaus für ungenügend und leitete kein Strafverfahren ein.

Die Entwicklung, interne Abstimmung und Besprechung des Fakultativprotokolls zum Schutz der Privatsphäre im Internet, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ergänzen sollte, wurde in mehreren Aktenordnern des Auswärtigen Amtes behandelt, jeweils etwa 500 Seiten lang. Allein der Briefwechsel bezüglich der Vorbereitung eines Briefes von Außenminister Guido Westerwelle und der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an ihre EU-Amtskollegen, in dem sie aufriefen, ihre Initiative über das Fakultativprotokoll zu unterstützen, nahm mehrere hundert Seiten in Anspruch.

Das Gesamtvolumen der Dokumente setzt voraus, dass man sie nicht aus dem Stegreif studieren und auswerten kann. 90 Gigabyte Informationen veröffentlichte die Enthüllungswebseite, das heißt, jede Behörde hatte mehrere Aktenordner zugeliefert. So besteht beispielsweise der Beitrag des Außenministeriums aus sieben Verzeichnissen, die jeweils 15 bis 20 Dateien enthalten, 80 bis rund 500 Seiten lang. Vergleichbar sind auch die Vorlagen anderer betroffenen Behörden: Allein der Bundesnachrichtendienst legte mehr als hundert Dokumente vor.

Ein Begleitschreiben auf der WikiLeaks-Webseite betont, dass die Behörden die Arbeit der Abgeordneten mit ihren Teilantworten und Klauseln zu erschweren versuchen. Bemerkenswert ist unter anderem, dass nicht nur etwa Namen und Telefonnummern der Mitarbeiter der Geheimdienste, sondern auch die Inhalte der Gespräche der ranghohen Beamten geschwärzt seien, auch wenn diese Verhandlungen schon zurücklägen.

So ist beispielsweise in einem Dokument bezüglich eines Treffens, das im EU-Rat für Außenbeziehungen in Brüssel am 22. Juli 2013stattgefunden hatte, lediglich der Abschnitt „Ziel des Vorsitzes" zu lesen. Die Abschnitte wie „Unsere Ziele", „Eventuelle Schwierigkeiten bei der Verhandlungsführung", „Gesprächsführungsvorschlag" und „Sachstand/Hintergrund" sind mit Ausnahme von ein paar Zeilen geschwärzt.

Ebenso blieb zum Beispiel auch der Inhalt des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit dem Außenministerium am 23. Juli 2013 für die Abgeordneten meistenteils unbekannt, weil von den Mitarbeitern des Außenamtes sorgfältig gestrichen.

Der Bundestag hatte 2014 einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt. Das achtköpfige Gremium soll „Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären", heißt es auf der Bundestags-Webseite."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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