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Polens Verfassungsgericht: EU-Recht teilweise verfassungswidrig

Archivmeldung vom 07.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Polens Verfassungsgericht hat Teile des EU-Rechts für verfassungswidrig erklärt. Die EU-Mitgliedschaft Polens und die EU-Verträge übertrage den EU-Gerichten nicht die oberste rechtliche Autorität und Polen trete damit nicht seine Souveränität an die EU ab.

Um die Reform des polnischen Justizsystems schwelt schon länger ein Konflikt zwischen dem osteuropäischen Land und der Europäischen Union. Das Verfahren beim Verfassungsgericht angestoßen hatte zuvor Polens Präsident Mateusz Morawiecki und immer wieder die Aufforderung der EU-Kommission ignoriert, dieses zurückzunehmen. Mit dem Urteil wird immer stärker über einen Austritt Polens aus der EU spekuliert, auch weil die Kommission noch immer nicht über die Auszahlung von 36 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds entschieden hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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