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Türkische Regierung erhöht Druck im Streit um NSU-Prozess

Archivmeldung vom 02.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das türkische Parlament
Das türkische Parlament

Foto: Patrickneil (talk | contribs)
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess erhöht die türkische Regierung den Druck auf Deutschland. Nach Informationen von "Bild am Sonntag" verlangte Außenminister Ahmet Davutoglu am Samstag in einem Telefonat mit seinem Amtskollegen Guido Westerwelle, dass nicht nur Vertreter türkischer Medien, sondern auch Abgeordnete des türkischen Parlaments an dem Prozess gegen Beate Z. in München teilnehmen können.

Den Informationen zufolge verwies Westerwelle auf die richterliche Unabhängigkeit, äußerte aber Verständnis für den Wunsch. Im Gespräch mit Davutoglu sagte er: "Größtmögliche Klarheit und Offenheit bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der schrecklichen Taten der NSU sollten uns angesichts der traurigen Vorgeschichte ein ganz wichtiges Anliegen sein."

Der Terrorzelle werden acht Morde an türkischstämmigen Migranten zur Last gelegt. Das Münchner Gericht weigert sich bislang, feste Plätze an türkische Journalisten zu vergeben.

NSU-Prozess: Türkeis Außenminister wirbt für Teilnahme türkischer Medien

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu hat bei seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle (FDP) dafür geworben, türkischen Medien die Teilnahme am NSU-Prozess zu ermöglichen. Davutoglu habe den Wunsch der türkischen Regierung gegenüber Westerwelle unterstrichen, türkischen Medien und Prozessbeobachtern einen Zugang zu dem Verfahren gegen die rechtsradikale Terrorzelle zu ermöglichen, wie türkische Medien unter Berufung auf diplomatische Kreise berichten. Demnach habe Westerwelle versichert, auch er wünsche sich einen umfassenden Informationszugang der türkischen Öffentlichkeit.

Der NSU-Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Z. sowie gegen vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer soll am 17. April am Oberlandesgericht München beginnen. Das Gericht war zuletzt wegen der Entscheidung kritisiert worden, dass Akkreditierungsverfahren nach zeitlichem Eingang organisiert zu haben. Dadurch konnte das Gericht weder für den türkischen Botschafter noch für türkische Medien feste Beobachterplätze sicherstellen.

NSU-Prozess: Gabriel kritisiert OLG München scharf

Im Streit um die Presseplätze beim NSU-Prozess hat SPD-Chef Sigmar Gabriel dem Oberlandesgericht München Borniertheit vorgeworfen. "Ich verstehe das Gericht nicht", sagte Gabriel der "Welt". "Es schränkt die Unabhängigkeit des Gerichts in München während des Prozesses und bei der Urteilsfindung ja keinesfalls ein, wenn dafür gesorgt wird, dass die Borniertheit bei der Vergabe der Presseplätze korrigiert wird." Es gebe ein nachvollziehbares Interesse der Türkei an diesem Prozess, so Gabriel.

NSU-Prozess: Rechtsanwalt sieht Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt

Rechtsanwalt Yavuz Narin, der Angehörige eines NSU-Mordopfers vertritt, sieht im Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Z. und vier mutmaßliche Unterstützer den Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt. "Ich finde es erstaunlich, dass das Gericht durch ein solches Akkreditierungsverfahren eine bestimmte Anzahl von Journalisten für die kommenden zwei bis drei Jahre privilegiert und die gesamte übrige, vor allem internationale Presse de facto vom Prozeß ausschließt", sagte Narin der Tageszeitung "Junge Welt" (Dienstagausgabe).

Die Hauptverhandlung gegen Z. und vier weitere Angeklagte beginnt am 17. April in München. Während das dortige Oberlandesgericht trotz massiver Kritik nur 50 Journalisten einen Platz im Gerichtsaal zugesteht, fordert Narin eine Lösung für weitere interessierte Medien und kann die Angst vor einem ungültigen Urteil bei veränderter Akkreditierungspraxis nicht nachvollziehen. Im Gegenteil könne es eher ein Revisionsgrund sein, wenn das Gericht an seiner selbst auferlegten Verfahrensregel festhalte.

Die sicheren Plätze waren laut Gericht nach dem Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben worden. Gegen eine Videoübertragung in einen weiteren Saal desselben Gerichts spreche nach Ansicht namhafter Rechtsgelehrter nichts, sagte Narin gegenüber der Zeitung. Beispielhaft nannte er den früheren Verfassungsrichter Winfried Hassemer und den Strafrechtsprofessor Claus Roxin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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