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Moskauer Gericht verbietet Verkauf von 61 Samsung-Smartphone-Modellen in Russland

Archivmeldung vom 21.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Smartphone
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Foto: Kārlis Dambrāns - FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In Moskau hat ein Schiedsgericht den Verkauf von 61 Modellen von Samsung-Smartphones verboten, darunter auch das neueste Samsung Galaxy Z Flip. Grund dafür sei eine Verletzung des Rechts zur Nutzung des elektronischen Zahlungssystems der Schweizer Firma Sqwin SA. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Moskauer Schiedsgericht hat dem koreanischen Unternehmen Samsung Electronics und seiner russischen Tochtergesellschaft verboten, 61 Modelle von Samsung-Smartphones nach Russland einzuführen, zu verkaufen und zu lagern, darunter auch das neueste Gerät Samsung Galaxy Z Flip.

Dies geht aus dem veröffentlichten Teil des ergänzenden Urteils des Gerichts in der Klage der Schweizer Firma Sqwin SA hervor, die die Nutzung des Bezahldienstes Samsung Pay in Russland verbieten lassen wollte, da dieser ihre Rechte an der durch ein russisches Patent geschützten Erfindung "Elektronisches Zahlungssystem" verletze.

Im Juli verbot das Gericht den beiden beklagten Unternehmen Samsung Electronics Rus Company und Samsung Electronics, Produkte, die Samsung Pay enthalten, zu verwenden, nach Russland einzuführen, zum Verkauf anzubieten oder anderweitig in den Verkehr zu bringen. In der Gerichtsakte wurden jedoch keine bestimmten Modelle von Mobilgeräten genannt. Im August reichte der Kläger eine Beschwerde ein, in der er behauptete, das Gericht habe die geklärten Ansprüche nicht vollständig berücksichtigt.

Die ergänzende Entscheidung vom 19. Oktober enthält eine geschlossene Liste von Modellen, die für die Nutzung des Zahlungsdienstes von Samsung Pay bestimmt sind und deren Betrieb entsprechend ihrer Zweckbestimmung automatisch patentiert wird. Insgesamt sind 61 Smartphones auf der Liste, vom Samsung Galaxy J5 aus dem Jahr 2017 bis hin zum neuesten Samsung Galaxy Z Flip und Samsung Galaxy Fold.

Das Gericht gab der Klage von Sqwin SA statt und akzeptierte die Argumentation des Unternehmens, dass die Verwendung von Samsung Pay seine Rechte an der Erfindung "Elektronisches Zahlungssystem" verletzt. Laut Patentschrift handelt es sich um ein Mittel zur Durchführung von Online-Zahlungen unter Verwendung eines mobilen Geräts des Käufers und eines Kassensystems des Händlers. Die Entscheidung der ersten Instanz wurde von den Beklagten angefochten und ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen.

Rospatent, der russische Föderale Dienst für geistiges Eigentum, erklärte, dass der Erfinder Wiktor Gultschenko mit Wohnsitz in der Schweiz und die Patentinhaberin die Sqwin SA ist.

Samsung Pay ist im Jahr 2015 eingeführt worden und wurde ein Jahr später in Russland präsentiert. Samsung Pay ist das drittbeliebteste kontaktlose Zahlungssystem in Russland und wird von 17 Prozent der Russen genutzt. Google Pay liegt mit 32 Prozent der Nutzer an erster Stelle, gefolgt von Apple Pay (30 Prozent). Experten zufolge könnten auch Google Pay und Apple Pay Gegenstand von Klagen werden, da sie unter den Wortlaut des Patents von Sqwin SA fallen."

Quelle: RT DE

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