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Brüssel will Ungarn Zahlungen in Milliardenhöhe kürzen

Archivmeldung vom 19.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ursula von der Leyen mit Lobyisten, wie Georg Soros, im Gespräch (2019)
Ursula von der Leyen mit Lobyisten, wie Georg Soros, im Gespräch (2019)

Bild: Eigenes Werk /SB

Aufgrund von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn will die EU-Kommission dem Land Zahlungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt kürzen. Das teilte EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn am Sonntag mit. Konkret schlägt die EU-Kommission demnach Haushaltsschutzmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Konditionalitätsverordnung vor.

Damit sollen der EU-Haushalt und die finanziellen Interessen der EU vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geschützt werden. "Der heutige Beschluss ist ein klarer Beleg für die Entschlossenheit der Kommission, den EU-Haushalt zu schützen und für dieses wichtige Ziel alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen", sagte Hahn. Die Brüsseler Behörde räumte allerdings auch ein, dass sich Ungarn in dem Streit um Rechtsstaatsverstöße zuletzt bewegt habe. So habe Ungarn "eine Reihe von Abhilfemaßnahmen" vorgeschlagen, um die Bedenken aus Brüssel auszuräumen. Diese Maßnahmen könnten die vorliegenden Probleme "grundsätzlich lösen", so die EU-Kommission.

Voraussetzung sei, dass sie in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften im Einzelnen ordnungsgemäß festgelegt und entsprechend umgesetzt werden. Bis die wichtigsten Umsetzungsschritte durchgeführt sind, gehe man aber davon aus, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Risiko für den Haushalt fortbestehe, hieß es aus Brüssel weiter. Der Europäische Rat hat nun einen Monat Zeit, um mit qualifizierter Mehrheit über die Annahme der Maßnahmen zu entscheiden. Das heißt, es müssten mindestens 15 Mitgliedstaaten zustimmen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Diese Frist kann noch um höchstens zwei Monate verlängert werden. In der Zwischenzeit werde man die Lage beobachten, so die Brüsseler Behörde weiter. Ungarn habe sich verpflichtet, die Kommission bis zum 19. November umfassend über die Erfüllung der wichtigsten Umsetzungsschritte zu unterrichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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