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Bericht: "Lifeline"-Kapitän darf Malta vorerst nicht verlassen

Archivmeldung vom 02.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Malta: Flüchtlingslager in Ħal Far
Malta: Flüchtlingslager in Ħal Far

Foto: Myriam Thyes
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Kapitän des deutschen Rettungsschiffes "Lifeline" darf Malta offenbar vorerst nicht verlassen. Der 57-Jährige musste am Montag nach einer ersten Gerichtsanhörung in Valletta seinen Pass abgeben, berichtet das MDR-Magazin "Exakt" unter Berufung auf eigene Informationen. Das Verfahren soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Sollte der deutsche Kapitän nicht zum neuen Gerichtstermin erscheinen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro.

 Zudem hat das Gericht nach Informationen des Magazins am Montag beschlossen, die "Lifeline" vorerst unter Justiz-Verwaltung zu stellen. Bis auf Weiteres dürfe das Schiff nicht auslaufen. Zudem dürften nur drei Besatzungsmitglieder an Bord, um dort den technischen Betrieb aufrecht zu halten. Der Kapitän der "Lifeline" muss sich für die Rettung von 234 Geflüchteten vor der libyschen Küste rechtfertigen. Malta wirft der Organisation "Mission Lifeline" vor, dass das Schiff nicht ordentlich registriert gewesen sei. Zudem habe der Kapitän die Anweisungen der italienischen Behörden ignoriert, die Rettung der libyschen Küstenwache zu überlassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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