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Institut für Menschenrechte: Familiennachzug aus Syrien ermöglichen

Archivmeldung vom 19.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Korrekturen in Verwaltungspraxis und Gesetzgebung bezüglich des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge angemahnt. "Beratungsstellen berichten zunehmend über verzweifelte Väter, Mütter und Kinder aus Syrien, die ihre Familienangehörigen im Kriegsgebiet oder in Flüchtlingslagern außerhalb Deutschlands zurücklassen mussten, weil die Flucht für alle zu gefährlich oder zu teuer war", heißt es in einer Erklärung des Instituts am Montag.

"War es bis März 2016 noch möglich, die engen Familienangehörigen sicher und legal nach Deutschland nachzuholen, so ist dies nun wegen der pauschalen Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte im Asylpaket II in vielen Fällen nicht mehr möglich." Praktisch führe diese Regelung dazu, "dass Kinder regelmäßig über drei Jahre oder länger von ihren Eltern getrennt leben müssen". Dies widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention, nach der Anträge auf Familiennachzug, die Kinder betreffen, "jederzeit zu ermöglichen, beschleunigt zu bearbeiten" und "am Maßstab des Kindeswohls" zu entscheiden seien.

Hintergrund: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des sogenannten Asylpakets II im Februar 2016 beschlossen, dass der Familiennachzug für Menschen, die etwa aus Syrien nach Deutschland geflohen sind und nach Abschluss des Asylverfahrens einen sogenannten subsidiären Schutzstatus erhalten, für zwei Jahre pauschal ausgesetzt werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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