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Neue Gesetze in Russland: Keine Mobilmachung für Studenten, harte Strafen für Plünderungen

Archivmeldung vom 26.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Archivbild: Studenten der Moskauer Staatlichen Universität für Bauingenieurwesen bei der Vorlesung. Bild: Sputnik / Vyacheslav Korotihin
Archivbild: Studenten der Moskauer Staatlichen Universität für Bauingenieurwesen bei der Vorlesung. Bild: Sputnik / Vyacheslav Korotihin

Jetzt ist es amtlich: Studenten dürfen im Rahmen der Teilmobilmachung nicht eingezogen werden. Dazu hatte der russische Präsident ein entsprechendes Dekret unterzeichnet. Gleichzeitig verschärfte er die Strafen für Kriegsverbrechen und Fahnenflucht. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Mit der Unterzeichnung des Dekrets "Über die Gewährung des Aufschubs der Einberufung zum Wehrdienst im Rahmen der Mobilmachung" durch Wladimir Putin wurde die Pflicht zum Militärdienst für russische Studenten vorläufig ausgesetzt. Der Text des Dokuments wurde bereits auf der Website des Kremls veröffentlicht.

Das Dekret setzt Spekulationen in den sozialen Netzwerken und den Medien ein Ende, wonach auch Universitätsstudenten im Rahmen der Teilmobilmachung eingezogen werden sollen. Dem Dokument zufolge bekommen Studenten, die ihr erstes Hochschulstudium absolvieren, einen Aufschub, wenn sie "in Vollzeit oder Teilzeit in staatlich anerkannten Bildungsprogrammen der beruflichen Sekundarstufe und der Hochschulbildung in staatlichen Bildungseinrichtungen und wissenschaftlichen Einrichtungen studieren".

Gerüchte und Falschmeldungen über die Einberufung von Studenten hatten nach der Ankündigung der Teilmobilmachung die sozialen Medien Russlands überschwemmt. Wladimir Zimljanski, ein Vertreter der Hauptabteilung für Organisation und Mobilisierung des russischen Generalstabs, hatte zuvor in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur Interfax betont:

"Von einer Mobilmachung oder Einberufung von Vollzeitstudenten an den Universitäten kann überhaupt keine Rede sein. Alle gehen in aller Ruhe zum Unterricht, niemand wird sie einberufen oder mobilisieren."

Verteidigungsminister Sergei Schoigu hatte sich bereits am 21. September in diesem Sinne geäußert. Gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax erklärte er, die Teilmobilmachung gelte nur für Reservisten mit Kampferfahrung und einer bestimmten militärischen Tätigkeit. Er sagte in einem Interview mit dem Fernsehsender Rossija 24:

"Es handelt sich um Personen, die ihren Dienst geleistet haben und die über eine militärische Spezialisierung verfügen, also über die Art von Spezialisierung, die die Streitkräfte heute brauchen, und die Kampferfahrung haben. Und natürlich möchte ich allen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen könnten, vorgreifen: Es geht hier nicht um irgendwelche Mobilmachungen oder Einberufungen von Studenten, die an Hochschulen sind."

Der Minister fügte hinzu, es bestehe keine Notwendigkeit, Studenten oder Wehrpflichtige zu mobilisieren. "Wir verfügen über enorme Mobilisierungsressourcen, und zwar die Ressource derjenigen, die gedient haben, die Kampferfahrung haben, die eine militärische Spezialisierung haben", betonte er.

Andere Kategorien von Studenten – wie zum Beispiel Teilzeitstudenten oder Studenten an privaten Hochschulen – können für eine Mobilmachung aber infrage kommen. Allerdings nur, wenn sie die von dem Verteidigungsministerium angekündigten Kriterien für eine Teilmobilmachung erfüllen. Das heißt, sie müssen ihren Militärdienst geleistet haben, einen derzeit gefragten militärischen Beruf ausüben und vor allem über Kampferfahrung verfügen.

Gleichzeitig mit der Ausnahme der Studenten von der Mobilmachung unterzeichnete der Präsident eine Reihe von Gesetzesänderungen, die beispielsweise die Nichtbefolgung militärischer Befehle, Fahnenflucht, freiwillige Kapitulation, Plünderung oder Dienstverweigerung verschärft unter Strafe stellen. Die Begriffe "Mobilmachung", "Kriegsrecht" und "Kriegszustand" sowie eine Reihe neuer Artikel wurden in das russische Strafgesetzbuch aufgenommen. Zum Beispiel Artikel 352.1 ("Freiwillige Kapitulation"). Diese wird mit drei bis zehn Jahren Haft bestraft, "sofern keine Anzeichen für Hochverrat vorliegen". Das Strafmaß für Plünderungen wurde ebenfalls erhöht und kann nun bis zu 15 Jahren betragen. Als erschwerende Umstände gelten Plünderungen "während der Mobilmachung oder des Kriegsrechts in Kriegszeiten".

Zudem werden Verstöße gegen die staatliche Aufträge für die Bereitstellung von Rüstungsgütern strafrechtlich bewehrt. Beispielsweise ist eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren vorgesehen, wenn diese Aufträgenicht erfüllt wurden oder der entstandene Schaden mehr als fünf Millionen Rubel beträgt."

Quelle: RT DE

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