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Gauweiler: Regierung verstößt systematisch gegen Asylparagraphen

Archivmeldung vom 17.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Gauweiler (2012)
Peter Gauweiler (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere CSU-Vize und ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler beklagt einen schleichenden Verfall der Rechtstaatlichkeit in Deutschland und hat der Bundesregierung systematischen Verstoß gegen den Asylparagraphen des Grundgesetzes vorgeworfen.

Auf das Grundrecht auf Asyl "kann sich aber nicht berufen - so das Grundgesetz in Artikel 16a Absatz 2 wörtlich, `wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft einreist`", schreibt der praktizierende Rechtsanwalt in einem Gastbeitrag für die "Bild". "Beispielsweise von Salzburg nach Freilassing. Weil in Österreich die Rechtstellung der Flüchtlinge und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bereits sichergestellt ist." Es könne nicht sein, schreibt Gauweiler, dass dieser Verstoß gewissermaßen schulterzuckend mit Verweis auf mangelnde Praktikabilität der Umsetzung hingenommen werde. Vielmehr müsse in einem Rechtsstaat das Parlament beschließen, etwa Sonderregelungen einzuführen, wenn man dies denn wolle: "Natürlich kann man das ändern", so Gauweiler. Dies gehe "nicht durch einen politischen Wink, sondern nur durch Gesetz. Ein Gesetz, das Bundestag und Bundesrat beschließen müssen.

Bisher gibt es ein solches Gesetz nicht. Ginge es mit der willkürlichen Einreise an der Grenze so weiter wie bisher, werden die Beamten der Bundespolizei zu `Fluchthelfern in Uniform`." Das gleiche gelte für den Lissabon-Vertrag der EU, schreibt Gauweiler. "Dort hatten sich die EU-Mitglieder verpflichtet – damit an ihren internen Binnengrenzen nicht kontrolliert wird in den Bereich Asyl, Einwanderung und Kontrolle an den Außengrenzen eine gemeinsame Politik zu entwickeln.

Kontrolle der Außengrenzen: Jeder Bürger Europas kann täglich im Fernsehen sehen, dass diese Regelung ein schlechter Witz ist und die Belastbarkeit einer Seifenblase hat. Deutschland und Frankreich hatten mit `Lissabon` in diesem Vertrag den schwachen Ländern an der EU-Außengrenze (zum Beispiel Griechenland) Pflichten aufgebürdet, die nicht einhaltbar sind. Grenzen können trennen, haben aber auch eine Schutzfunktion", so Gauweiler. "Solange die Schutzfunktion der EU-Außengrenze nicht besteht, müssen Bundestag und Bundesrat sich für ein Vertragsänderungsverfahren zum Lissabon-Vertrag einsetzen. Wir müssen die Schutzfunktion unserer Grenzen wieder aufnehmen. Nicht durch Stacheldraht, aber durch gezielte Kontrollen und Zurückweisung unberechtigt Einreisender von anderen EU-Ländern her. Sie sind dort in Sicherheit."

Gleichzeitig fordert Gauweiler, Flüchtlinge schneller in Arbeit zu bringen und beispielsweise Bürgermeister der aufnehmenden Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, Flüchtlinge zu entlohnten Tätigkeiten heranzuziehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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