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Limmer: 3G im EU-Parlament - Eine Vorstufe zur digitalen Kontrolle

Archivmeldung vom 10.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dr. Sylvia Limmer (2021)
Dr. Sylvia Limmer (2021)

Bild: AfD Deutschland

Im EU-Parlament gilt seit wenigen Tagen die 3G-Regel in Kombination mit Präsenzpflicht. Darüber wird heute im Plenum diskutiert. Dr. Sylvia Limmer, Mitglied im Bundesvorstand und gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt: „Neuerdings gelten bürgerliche Grundrechte nicht mehr qua Geburt, sondern werden mittels – derzeit noch medizinischem – Gehorsam und digitalem Zertifikat verliehen."

Limmer weiter: "Freiheit, Gleichheit und Selbstbestimmung existieren nun in zwei Freiheitsgraden: geimpft und ungeimpft. Als Ungeimpfte beweise ich am Eingang des EU-Parlaments meine Gesundheit, nur um gezwungen zu werden, neben einem ungetesteten und damit möglicherweise COVID-Infizierten sitzen zu müssen. Die Abstandsregeln können seit dieser Woche mit der Wiedereinführung der Präsenzpflicht nicht mehr eingehalten werden.

Es geht nicht um die Gesundheit, die so bewusst gefährdet wird. Es geht um die zwangsweise Einführung eines digitalen Zertifikats als alleinige Eintrittskarte zu allen parlamentarischen und gesellschaftlichen Aktivitäten. Es ließen sich so im Handumdrehen noch ganz andere Parameter als der Impfstatus erfassen. Big Brothers dystopische Welt ist zum Greifen nah.

Die beschlossenen Zugangsbeschränkungen zum EU-Parlament sind per sofort aufzuheben. Sie sind ein Angriff auf das freie Mandat, den Parlamentarismus und die Demokratie und dienen als Testballon für weitere Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Die virtuelle Partizipation an den Sitzungen des EU-Parlaments, die in den vergangenen Monaten erfolgreich praktiziert wurde, muss daher zur Wahrung des freien Mandats und aus Gründen der Gesundheit beibehalten werden.“

Quelle: AfD Deutschland

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