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Europäischer Gerichtshof bestätigt VW-Gesetz

Archivmeldung vom 22.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org

Das umstrittene VW-Gesetz darf in seiner jetzigen Form bestehen bleiben: Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag eine entsprechende Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abgewiesen. Die Bundesrepublik sei ihren Verpflichtungen aus einem vorangegangenen Urteil nachgekommen, teilte das Gericht mit.

Das Bundesland Niedersachsen darf damit weiterhin sein Veto-Recht bei dem Autobauer ausüben: Es hält etwas mehr als 20 Prozent an VW und hat damit nach dem Gesetz eine Sperrminorität inne. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann einerseits das VW-Gesetz in seiner jetzigen Form bestehen bleiben. Andererseits kommt Deutschland nach dem Richterspruch um eine millionenschwere EU-Strafe herum.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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