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Dual Use Verordnung: Europa setzt wichtiges Beispiel mit neuen Exportregeln

Archivmeldung vom 10.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Gestern fand auf europäischer Ebene die letzte Trilog-Verhandlung zur Dual Use Verordnung statt. Bei der Dual Use Verordnung geht es um die Regulierung des Exports von Produkten, die auch für militärische Zwecke genutzt werden können.

Hierzu kommentierte die Europaabgeordnete der tschechischen Piratenpartei Markéta Gregorová, die als Berichterstatterin das Europäische Parlament in den Verhandlungen vertreten hat: "Der heutige Tag ist ein Erfolg für die Menschenrechte weltweit. Europa hat ein wichtiges Beispiel gesetzt, dem hoffentlich andere Demokratien bald folgen werden.

Der Export von Software, die sich eignet, online Aktivitäten zu überwachen und auch von biometrischen Überwachungsmaßnahmen wird jetzt europaweit kontrolliert. Autoritären Regimen wird es damit nicht länger ermöglicht, europäische Technologie für Überwachung einzusetzen. Was leider noch fehlt, ist die Angleichung der Regeln in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Durch die Dual Use Verordnung gibt es aber zumindest jetzt autonome Kontrollen sowie bessere Durchsetzung und Koordination. Zum Schutz der Menschenrechte weltweit aber auch für die eigene Sicherheit zuhause ist es wichtig, dass wir uns weiter mit dem Thema Dual Use befassen. Heute wurde dafür ein wichtiger Grundstein gelegt." Markéta Gregorová hat die Verhandlungen zur Dual Use Verordnung als Berichterstatterin seit Juli 2020 geführt.

Fußnoten:

[1] https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20201105IPR90915

[2] https://gregorova.eu/

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)


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