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Iran-Deal: Europas Zweckgesellschaft soll Bankenlizenz erhalten

Archivmeldung vom 04.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karte von Iran / Bild: datenbank-europa.de
Karte von Iran / Bild: datenbank-europa.de

Die Zweckgesellschaft, mit der die Europäer gemeinsam mit China und Russland den Atomdeal mit Teheran retten und die Handelsbeziehungen zum Iran aufrechterhalten wollen, soll offenbar so schnell wie möglich mit einer Banklizenz ausgestattet werden. Ziel sei es, das Iran-Geschäft nicht nur mit einer Verrechnungsplattform, sondern letztlich auch mit Exportkrediten zu stützen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitions- und Regierungskreise.

Zunächst ist demnach vorgesehen, dass die Zweckgesellschaft Forderungen von Im- und Exporteuren miteinander in Einklang bringt. Eine iranische Öllieferung nach Italien wird dabei beispielsweise mit einem deutschen Maschinenexport beglichen: Das Geld, was eigentlich aus Italien in den Iran fließen sollte, um das Öl zu bezahlen, geht an den Maschinenbauer, der Iran mit dem Exportgut "bezahlt". So soll verhindert werden, dass die USA ihre zentrale Stellung im globalen Finanzsystem nutzen, um Sanktionen exterritorial, also außerhalb der eigenen Grenzen, durchzusetzen. Für diese Art von Tauschgeschäften ist noch keine Banklizenz erforderlich. Die Europäer arbeiten fieberhaft daran, dass diese Handelsplattform Anfang November bereitsteht, wenn die US-Sanktionen gegen den iranischen Öl-, Gas- und Finanzsektor in Kraft treten. Allerdings räumen Diplomaten ein, dass sich mit dem Modell Tauschbörse wohl nur ein relativ kleiner Teil des Irangeschäfts retten ließe. Ein erhebliches Problem ist, dass sich Importe und Exporte immer die Waage halten müssen.

Daher soll die Zweckgesellschaft in zwei Stufen weiterentwickelt werden. Zunächst wollen die Europäer sie in die Lage versetzen, den gesamten Zahlungsverkehr zwischen den Handelspartnern abzuwickeln. Das bedeutet, dass auch unterschiedliche Summen und unterschiedliche Zahlungslaufzeiten miteinander in Abgleich gebracht werden können. Dafür ist eine Banklizenz erforderlich. Im dritten und letzten Schritt soll die Zweckgesellschaft dann soga r Kredite für größere Wirtschaftsprojekte vergeben können. Aufbau und Weiterentwicklung der Zweckgesellschaft hat auf EU-Ebene hohe Priorität, schreibt das "Handelsblatt". Die Sanktionspolitik der USA führt den Europäern ihre begrenzte finanzielle Souveränität vor Augen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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